Der betriebliche Gesundheitsschutz befasst sich vornehmlich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit und der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten und daraus folgend eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Sowohl der Gesundheitsschutz als auch die Arbeitssicherheit gehören zu den Pflichten von Unternehmern nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes.