Name des Begriffes: Biozid-Produkte
Beschreibungen des Begriffes:

Biozid-Produkte

Biozid-Produkte sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkungen auf Schadorganismen zu wirken.

Konkret verweist die Definition in § 3 Nr. 11 ChemG auf Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a der EU-Verordnung Nr. 528/2012 über die Bereitstellung und die Verwendung von Biozidprodukten. In der jeweils geltenden Fassung.

Vom Biozid-Produkt zu unterscheiden ist der Biozid-Wirkstoff nach § 3 Nr. 12 ChemG. Hierzu wird dort verwiesen auf die Definition in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c der EU-Verordnung Nr. 528/2012.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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