Name des Begriffes: Arbeitsstoffe
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitsstoffe

Der Ausdruck Arbeitsstoffe findet sich noch in § 5 Abs. 2 ArbSchG in Übernahme eines früher üblichen Ausdrucks in den EG-Richtlinien für den heute gängigen Ausdruck Gefahrstoffe. Die Vorläufer der seit 1986 geltenden Gefahrstoffverordnung waren die Arbeitsstoffverordnungen. Die inhaltliche Definition des Begriffs Gefahrstoff ist bedingt durch die EG-RL 98/24/EG weiter gefasst als der frühere Begriff des Arbeitsstoffs.

In einigen neueren Kommentaren werden zu den Arbeitsstoffen über die Gefahrstoffe hinaus auch alle anderen Stoffe gezählt, die bei der Arbeit verwendet, hergestellt oder bearbeitet werden oder entstehen.  Gerne wird dabei von »ungefährlichen« Stoffen gesprochen. Dabei wird übersehen, dass die Bewertung eines Stoffes als »gefährlich« keine naturwissenschaftliche Konstante ist, sondern eine Konvention. Die dabei gewählten Grenzen wurden in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert, d.h. früher als »ungefährlich« betrachtete Stoffe unterliegen neuerdings Regelungen zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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