Abschnitt 2.6 - 2.6 Erdung
die Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zum Zwecke der elektrischen Sicherheit ("Schutzerdung" aus VDE 0100-200), abgekürzt PE (engl.: protective earth).
die Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zum Zwecke der elektrischen Sicherheit ("Schutzerdung" aus VDE 0100-200), abgekürzt PE (engl.: protective earth).