Abschnitt 48 - Zu § 37 Abs. 2:
Das Öffnen von Luken führt zu Druckveränderungen, wobei heiße Gase, Schlackenteile und Asche herausgeschleudert werden können. Zu den besonderen Sicherheitsmaßnahmen zählen z.B.:
Luke vorsichtig öffnen,
persönliche Schutzausrüstungen anlegen.
Weitere Sicherheit läßt sich z.B. erreichen durch:
Anpassen der Betriebsweise der Feuerung,
ausreichende Bewegungsmöglichkeit,
Freihalten der Rettungswege.
Zweckmäßig werden Sicherheitsmaßnahmen, die bei gefahrbringenden Störungen durchzuführen sind, in den allgemeinen Betriebsanweisungen festgelegt, z.B.
Maßnahmen zur Beseitigung von Schwimmschlacke,
Maßnahmen bei Verstopfungen im Schlackefallschacht,
Entleeren des Entschlackertrogs von Wasser,
Entfernen der Entaschungseinrichtung,
Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, die auch gegen Wasserschwall und gegen Dampf schützen.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen können im Freigabeverfahren, z.B. für Arbeiten
in Flugstaubabzugstrichtern zur Beseitigung von Staubablagerungen,
an Flugascheleitungen im Bereich nachgeschalteter Heizflächen bei Störungen in diesen Bereichen unter anderem bei Rohrschäden im Kessel,
berücksichtigt werden.