Abschnitt 3 - 3 Beschaffenheit von Griffhilfen
Siehe letzter Absatz der Vorbemerkung.
- 3.1
Griffhilfen an Mauersteinen müssen unter ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet und so angeordnet sein, daß ein sicheres und mit möglichst geringer Anstrengung verbundenes Ergreifen und Halten des Mauersteins möglich ist.
- 3.2
Die Kanten von Griffhilfen dürfen keine Grate haben. Die Kanten sollen leicht gebrochen oder abgerundet sein.
- 3.3
Grifflöcher müssen die in Tabelle 2 genannten Mindestabmessungen haben.
Tabelle 2:
Mindestabmessungen von GrifflöchernArt der Grifflöcher Mindestlänge Mindestbreite Mindest-Durchmesser mm mm mm 4-Finger-Grifflöcher 105 mm 35 mm3 - Daumen-Grifflöcher 35 mm 35 mm oder 35 mm - 3.4
Die Ecken von Grifflöchern können mit Radien von höchstens 5 mm abgerundet sein.
- 3.5
Daumengrifflöcher sollen am Rand des Mauersteins möglichst in Verbindung mit Grifftaschen angeordnet sein (siehe Bild 5). Ist an Stelle eines Daumengriffloch-Paares nur ein Daumengriffloch vorhanden, muß an der gegenüberliegenden Seite des Mauersteins eine Grifftasche angeordnet sein.
- 3.6
Grifftaschen müssen folgende Mindestmaße haben:
Breite:
bei Steinbreiten von ≤ 17,5 cm: 85 mm
bei Steinbreiten von ≥ 24,0 cm: 100 mm
Höhe: ≥ 35 mm
Tiefe: ≥ 20 mm.
- 3.7
In Grifflöchern sollen nach Möglichkeit Griffleisten angeformt sein (siehe Bild 9).
Die Mindestbreite eines 4-Finger-Grifflochs von 35 mm muß auf der gesamten Länge des Grifflochs vorhanden sein. Ecken können mit Radien von max. 5 mm gerundet sein.