Abschnitt 5.26.3 - 5.26.3 Umgang mit quecksilberhaltigen Zünd- und Anzündmitteln
Quecksilberverbindungen enthaltende Teile von Munitionskomponenten sind "unter Sicherheit" abzutrennen. Die delaborierten Explosivstoffe sind umgehend zu vernichten.
Diese Vernichtung kann umweltverträglich durch chemische Behandlung vorgenommen werden.