Abschnitt 23 - 23 Prüfung auf Dichtheit und Gangbarkeit
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass beheizte Absperrorgane in regelmäßigen Zeitabständen auf Dichtheit und Gangbarkeit geprüft werden.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass beheizte Absperrorgane in regelmäßigen Zeitabständen auf Dichtheit und Gangbarkeit geprüft werden.