DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Der Faktor Mensch und seine Belastungen

Die Begriffe "Belastung" und "Beanspruchung" sind in der Arbeitswissenschaft definiert. Unter Belastung wird die Gesamtheit der äußeren Einflüsse verstanden, die auf den Menschen einwirken. Mit Beanspruchung meint man die körperlichen (physischen) und seelischen (psychischen) Reaktionen des Menschen auf diese Belastungen.

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Abb. 33
Belastung und Beanspruchung

Jeder Mensch reagiert anders auf Belastungen. Wie stark er durch eine Belastung beansprucht wird, hängt von seiner körperlichen und psychischen Verfassung ab.

Belastungen können verschiedener Natur sein. Es gibt körperliche Belastungen ebenso wie psychische. Gefährdungen im Gütertransport können sich insbesondere ergeben aus:

  • Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, z. B.

    • Monotone Fahrsituationen, starkes Verkehrsaufkommen oder schwierige Fahrverhältnisse

    • Ausführen von Zusatzaufgaben, z. B. Be- und Entladen

    • Verantwortung für Fahrzeug und Ladung

    • Umgang mit Kunden

  • Arbeitsbedingung, z. B.

    • Zeit- und Termindruck aufgrund von Stau, knappen Zeitfenstern oder Wartezeiten beim Be- und Entladen, mangelhafte Routenplanung, Terminverschiebungen

    • Arbeitszeit: unregelmäßig, nicht mögliche Einhaltung von Ruhezeiten, Pausenausfall, Nachtfahrten, Wochenendarbeit

  • Soziale Beziehungen, z. B.

    • Fehlende oder mangelhafte betriebliche Kommunikation

    • Konflikte

  • Arbeitsumgebung, z. B.

    • Lärm oder Klima

    • Ungünstige ergonomische Bedingungen: langes Sitzen, Bewegungsmangel

    • Mangelhafte oder ungeeignete Rastmöglichkeiten, wie ungenügende Hygiene und fehlende Waschgelegenheit

  • Arbeitsmittel, z. B.

    • Unzulänglichkeiten oder Mängel am Fahrerarbeitsplatz, wie defekte Sitze, zu kleine Führerhäuser

Viele Belastungen, die das Fahrpersonal bei seiner Arbeit erlebt, ergeben sich aus Anforderungen der Arbeitsaufgabe und lassen sich nicht einfach beseitigen. Es ist jedoch möglich, einzelne Belastungen zu reduzieren oder zu vermeiden. Dazu kommen, je nach Art der Belastung, technische Lösungen in Betracht, z. B. Einsatz von Ladehilfsmitteln. In anderen Fällen kann das Fahrpersonal durch sein Verhalten dazu beitragen, seine Beanspruchungen zu reduzieren, z. B. durch richtiges Heben und Tragen. Oft führt nur die Kombination beider Maßnahmen zum Ziel, z. B. durch einen richtig eingestellten, ergonomischen Fahrersitz in Verbindung mit gesundheitsförderndem Verhalten des Fahrpersonals. Diese Strategie gilt grundsätzlich für alle in Frage kommenden Belastungen.

Was können Sie konkret gegen Belastungen in Ihrem Unternehmen tun? Hilfestellung finden Sie in den folgenden Kapiteln.

3.2.1 Eignung des Fahrers bzw. der Fahrerin

Das von Ihnen eingesetzte Fahrzeug muss für den Einsatzzweck geeignet sein und sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden. Und Ihre Fahrerinnen und Fahrer? Auch sie müssen in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben sicher und zuverlässig ausführen zu können.

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Abb. 34
Fahrer am Steuer

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Die Aufgaben Ihrer Fahrerinnen und Fahrer beim Gütertransport werden immer vielfältiger und komplexer. Damit steigen auch die Anforderungen. Neben der "reinen" Fahrtätigkeit gehört z. B. das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder das Sichern der Ladung zu den auszuübenden Tätigkeiten. Dazu kommt der Umgang mit modernen Assistenzsystemen und Kommunikationsmitteln, die immer mehr Einzug in die Fahrzeuge und den Arbeitsalltag halten.

Der Einsatz von nicht ausreichend qualifizierten oder unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidenden, Fahrerinnen und Fahrern kann u. a. zur Missachtung von Verkehrs- und Arbeitsschutzvorschriften, Fehlbedienen der Fahrzeuge, Nichtnutzen von Sicherheitseinrichtungen führen. Die Folgen können sein:

  • Abkommen von der Fahrbahn

  • Auffahren auf Hindernisse oder auf andere Fahrzeuge

  • Anfahren von Fußgängern und Radfahrern

  • Wegrollen von Fahrzeugen beim An-/Abkuppeln und Abstellen

  • Getroffen werden durch Ladungsteile

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen oder von der Ladefläche

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Um den oben genannten Gefährdungen wirksam begegnen zu können, erfordert es gut ausgebildete, unterwiesene, verantwortungsvolle und zuverlässige Fahrer und Fahrerinnen, die auch gesundheitlich der Arbeitsaufgabe gewachsen sein müssen.

Verkehrsrecht

Grundvoraussetzung für das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Beim Gütertransport mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) ist zusätzlich der Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifizierung erforderlich. Trotz der Mitwirkungspflicht Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis zu melden, ist es eine Ihrer Aufgaben als Unternehmerin oder Unternehmer, den Führerschein vor der Beauftragung zum Fahren und danach wiederkehrend zu überprüfen. Achten Sie auch auf Befristungen oder mögliche Einschränkungen für das Führen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Arbeitsschutzrecht

Über die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen hinaus verpflichtet Sie die DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" mit dem selbstständigen Führen von Kraftfahrzeugen nur Fahrpersonal zu beauftragen, das:

  • mindestens 18 Jahre alt ist,

  • körperlich und geistig geeignet ist,

  • im Führen von Fahrzeugen unterwiesen ist,

  • seine theoretische und praktische Befähigung gegenüber Ihnen nachgewiesenen hat und

  • die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt.

Körperliche und geistige Eignung (Verkehrs- und Arbeitsrecht)

Ihre Beschäftigten müssen für die auszuübende Tätigkeit geeignet sein. Hierzu gehört z. B. eine entsprechende Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung sowie Zuverlässigkeit. Darüber hinaus müssen - in Abhängigkeit von der Tätigkeit - auch gesundheitliche Aspekte berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts sind für die Klassen C1, C1E, C, CE Eignungsuntersuchungen zum Erwerb und zur Verlängerung der jeweiligen Fahrerlaubnis vorgeschrieben. Diese Eignungsuntersuchungen sind unabhängig von den auszuübenden Tätigkeiten erforderlich und berücksichtigen nicht die individuellen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit. Was bedeutet das für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer?

Sind Ihre Fahrer und Fahrerinnen in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der oben genannten Klassen können Sie von einer grundsätzlichen gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen.

Ergeben sich aus dem Arbeitsplatz Ihrer Fahrerinnen und Fahrer zusätzliche Tätigkeitsanforderungen, können weitere Eignungsuntersuchungen angezeigt sein. In allen Fragen der Untersuchungsanlässe können Ihre Betriebsärztin oder Ihr Betriebsarzt Sie beraten. Diese können Ihnen helfen, notwendige Untersuchungen festzulegen. Darüber hinaus können sich weitere Anlässe für Eignungsuntersuchungen ergeben.

g_bu_1682_as_27.jpg3.2.8 Medizinische Betreuung

Nachweis theoretischer und praktischer Befähigung

Insbesondere bei Neueinstellungen sollten Sie sich nicht auf Bescheinigungen oder mündliche Aussagen früherer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. der Beschäftigten verlassen. Lassen Sie sich die relevanten Arbeitsschritte am Fahrzeug praktisch vorführen.

g_bu_1682_as_126.jpg Achten Sie auf akute Anzeichen wie Krankheitssymptome, Unwohlsein, Übermüdung, Alkohol- oder Drogenkonsum. Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass Beschäftigte sich oder andere gefährden könnten, darf diese Tätigkeit nicht weiter ausgeführt werden. Der Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre kann z. B. eine Trunkenheitsfahrt verhindern.

g_bu_1682_as_27.jpg3.2.9 Alkohol, Drogen, Medikamente

g_bu_1682_as_32.jpg Die Vorsorge nach ArbMedVV dient nicht der Feststellung der Eignung für die Tätigkeit, vgl. § 2 ArbMedVV. Zur Eignungsfeststellung dienen Eignungsuntersuchungen z. B. auf Grundlage staatlichen Rechts, wie FeV, oder vertraglicher Vereinbarungen, wie Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

3.2.2 Kommunikation und Koordination

Eine gute Kommunikation fördert das Betriebsklima und die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus verbessert sie die Arbeitssicherheit. Dies gilt sowohl für das eigene Unternehmen als auch für Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten in Fremdbetrieben. Für die Kommunikation zwischen Fahrzeugführenden und Betrieb werden überwiegend elektronische Informations- und Kommunikationssysteme eingesetzt.

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Abb. 35
Telematiksystem

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • IFA, Broschüre "Informations- und Kommunikationstechnologie an Fahrerarbeitsplätzen"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarte A9 "Aufmerksamkeit im Straßenverkehr"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Vernetzt oder verheddert"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Fehlende oder unzureichende Kommunikation und Koordination im eigenen Unternehmen und unterwegs z. B. auf Betriebshöfen, an Be- und Entladestellen oder auf Baustellen kann zu vielfältigen Gefährdungen führen.

Gefährdungen können sich auch aus der Benutzung von Navigationsgerät, Kommunikations- und Informationssystemen ergeben. Solche Systeme sind z. B. Smartphone, Laptop oder sonstige Telematiksysteme mit Funktionen zur Navigation und Auftragsabwicklung.

Beispiele für solche Gefährdungen sind:

  • Anfahren von Personen in öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrsbereichen durch unzureichende Absprachen oder Ablenkung

  • Getroffen werden durch Ladungsteile bei der Be- oder Entladung infolge fehlender Absprachen und Regelungen zur sicheren Be- und Entladung

  • Psychische Belastungen durch das Gefühl der ständigen Kontrolle und durch ständig geforderte Erreichbarkeit aufgrund des Einsatzes moderner elektronischer Kommunikations- und Informationssysteme

  • Abkommen von der Fahrbahn, Auffahren auf Hindernisse oder auf andere Fahrzeuge durch Ablenkung bei der Bedienung von Smartphone oder anderen Kommunikations- und Informationssystemen

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungen sind:

Kommunikation und Koordination im eigenen Betrieb

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten alle sicherheitsrelevanten Informationen aktuell erhalten, z. B. über geänderte Arbeitsabläufe, neue Arbeitsmittel oder bauliche Veränderungen.

  • Sorgen Sie dafür, dass

    • Telefonate, auch bei vorhandener Freisprecheinrichtung, sowie

    • Eingaben und Abrufen von Informationen über Telematiksysteme

    möglichst nur bei stehendem Fahrzeug erledigt werden.

  • Beschränken Sie die Kommunikation während der Fahrt auf das für die Erledigung der Aufgabe nötige Maß.

  • Vermitteln Sie Ihren Beschäftigten die Vorteile der eingesetzten Telematiksysteme hinsichtlich der Sicherheit und maßgeschneiderter Informationen und erklären Sie Ihnen, dass diese nicht vorrangig der Überwachung dienen.

Kommunikation und Koordination mit Fremdbetrieben

  • Informieren Sie sich über Gefährdungen und Maßnahmen in Fremdunternehmen, berücksichtigen Sie diese in Ihrer Gefährdungsbeurteilung und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.

  • Informieren Sie Fremdunternehmen über Gefährdungen und hierzu getroffene Maßnahmen in Ihrem Betrieb. Unterstützen Sie diese bei der Erstellung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

  • Falls erforderlich bestimmen Sie eine geeignete, weisungsbefugte Person, die bei einer möglichen gegenseitigen Gefährdung die Arbeiten aufeinander abstimmt, z. B. bei der Be- und Entladung von Fahrzeugen.

Anweisungen für Betrieb von Fahrzeugen

  • Achten Sie darauf, dass ein Fahrer vor der erstmaligen Benutzung eines unbekannten Fahrzeugtyps umfassend eingewiesen wird.

  • Sorgen Sie dafür, dass die vom Fahrzeug-, Aufbau- oder Zubehörhersteller mitgelieferten Betriebsanleitungen Ihren Beschäftigten jederzeit zugänglich und bekannt sind sowie von diesen beachtet werden.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache, falls erforderlich mehrsprachig, wenn beim Betrieb von Fahrzeugen besondere Regelungen zur Unfallverhütung beachtet werden müssen. Mögliche Themen sind z. B. innerbetriebliche Verkehrsregelungen, Ladungssicherung, Be- und Entladen von Fahrzeugen, Benutzung von Kommunikations- und Informationssystemen oder das Verhalten bei Betriebsstörungen. Die Betriebsanweisungen müssen den Beschäftigten zur Kenntnis gebracht werden.

3.2.3 Klima im Fahrzeug

In Befragungen von Kraftfahrern wurden hohe Temperaturen und schlechte Sicht an erster Stelle der als belastend empfundenen Umgebungsbedingungen genannt. Nahezu jede/jeder Zweite macht Hitze im Führerhaus für das Nachlassen der Reaktionsfähigkeit verantwortlich. Auch in Verbindung mit Müdigkeit wird Hitze häufig genannt.

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Abb. 36
Einflussgrößen auf das Klima und Klimaempfinden im Fahrzeug

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • DGUV Regel 114-006 "Führerhäuser mit Liegeplätzen Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 215-530 "Klima im Fahrzeug - Antworten auf die häufigsten Fragen"

  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Wesentliche physikalische Größen für das Klima in Fahrzeugen sind Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Sonneneinstrahlung. Diese werden unter anderem durch die Fahrzeugfarbe, Anordnung und Größe der Glasflächen, Farbe der Oberflächen von Sitzen, Verkleidungen und Armaturenbrett beeinflusst. Ein dunkles Fahrzeug heizt sich im Sommer wesentlich stärker auf als ein helles, dies gilt auch für Innenverkleidungen und Fahrzeugsitze. Neben den physikalischen Größen haben individuelle Faktoren der Fahrerinnen und Fahrer, wie etwa die Fähigkeit, sich wechselnden Klimabedingungen anzupassen, körperlicher und psychischer Gesundheitszustand sowie die Beschaffenheit der Bekleidung einen Einfluss.

Durch hohe Temperaturen, insbesondere in Verbindung mit schlechter Luftqualität, kann es zu körperlichen Reaktionen, wie z. B. erhöhter Herzfrequenz, steigender Körpertemperatur, stärkerer Hautdurchblutung, zunehmender Schweißproduktion, kommen. Diese Belastungen können zu folgenden Gefährdungen führen:

  • abnehmende Leistungsfähigkeit,

  • Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit,

  • Erhöhung der Reaktionszeit oder

  • Steigerung der Reizbarkeit.

Damit steigt das Unfallrisiko.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Was können Sie konkret gegen diese Belastungen in Ihrem Unternehmen tun? Oft hilft schon die Berücksichtigung folgender Punkte:

Tipps zur Nutzung von Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Vor Fahrtbeginn bei überhitztem Fahrzeuginnenraum Fenster (Türen) und ggf. ein Schiebedach öffnen, um den entstandenen Hitzestau abzubauen.

  • Danach die Klimaanlage zeitweise auf Umluft betreiben, um das Abkühlen des Fahrzeuginnenraumes zu beschleunigen.

  • Luftverteilung so einstellen, dass es im Kopfbereich etwas kühler ist als im Fußbereich (Abbildung 37).

  • Im Heizbetrieb Luftdüsen im Fußraum aktivieren.

  • Im Kühlbetrieb die kalte Luft in den Deckenbereich lenken.

  • Körper nicht dem direkten Luftstrom aussetzen.

  • Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur im Sommer nicht zu groß wählen.

  • Klimaanlage auch bei niedrigen Temperaturen betreiben, um ein Beschlagen der Scheiben zu verhindern.

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.4 Führerhaus: Informationen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Klimaanlagen

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Abb. 37
Luftführung und Temperaturverteilung im Kühlbetrieb

Luftqualität in Fahrzeugen

Stäube, Fasern, Gerüche, Pollen aber auch Fahrzeugabgase kommen als Quellen für eine Luftverunreinigung in Fahrzeugkabinen in Betracht. Zusätzlich können Schmutz, Schadstoffe, Keime bzw. Bakterien, die an der Kleidung oder an sonstigen Gegenständen haften, die Luftqualität negativ beeinflussen. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Ausstattung der Fahrzeuge mit Innenraumfiltern

  • regelmäßige Wartung oder Austausch der Innenraumfilter

  • Umluftbetrieb der Lüftung beim Fahren im Stau oder im Tunnel

  • Regelmäßige Reinigung des Fahrzeuginnenraums

  • Reinigung verschmutzter Kleidung vor Fahrtantritt

Das Rauchen ist eine weitere wesentliche Ursache für schlechte Luftqualität im Fahrzeug. Tabakrauch besteht aus einem "Cocktail" von ca. 4000 Substanzen, von denen alleine 40 als krebserzeugend gelten. Bei längerem Aufenthalt in verrauchten Fahrzeugkabinen können Bindehautreizungen, Kopfschmerzen, Husten, Übelkeit, Halsschmerzen und Schwindelsymptome auftreten. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung den Nichtraucherschutz auf Fahrzeuge ausgedehnt. Es ist Ihre Aufgabe die Nichtraucher zu schützen. Dies können Sie z. B. erreichen durch:

  • ein Rauchverbot in Ihren Fahrzeugen oder

  • keine gleichzeitige oder wechselnde Besetzung der Fahrzeuge mit rauchenden und nichtrauchenden Beschäftigten.

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Abb. 38
Rauchen verboten

3.2.4 Lärm

Lärm wird als Gefahr für die Gesundheit häufig unterschätzt. Dabei können die Folgen für das Gehör oder die Psyche erheblich sein. Auch Fahrerinnen und Fahrer sind einigen Lärmquellen ausgesetzt: z. B. beim Be- und Entladen oder auf Rast- und Parkplätzen, wenn die Nachtruhe durch Geräte wie Kühlaggregate, Zuschlagen von Türen oder den fließenden Verkehr gestört wird.

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 212-024 "Gehörschutz"

  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG RCI, Merkblatt T 011 "Wissenswertes über Lärm"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Lärm kann im Organismus unterschiedliche Wirkungen auslösen. So können, bei ansonsten ruhiger Umgebung, bereits relativ leise Geräusche, wie z. B. ein tropfender Wasserhahn, psychische und physische Reaktionen hervorrufen. Folgen können eine Erhöhung der Herzfrequenz oder Gereiztheit sein.

Durch Lärm entstehen Belastungen, die folgende Reaktionen auslösen können:

  • Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

  • Zunahme der Fehlerhäufigkeit

  • Erhöhung der Reaktionszeit

  • Steigerung der Reizbarkeit

  • Störung der Wahrnehmung von Sprache oder akustischen Signalen

Dies kann zu Fehlhandlungen führen und steigert damit das Unfallrisiko.

Bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder mehr kann es bei langjähriger Lärmeinwirkung zu bleibenden Hörschäden kommen.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Bei modernen Lkw stellen die Innengeräusche, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden, in der Regel kein Problem dar. Allerdings wirken sich während der Fahrt geöffnete Fenster und Schiebedächer ungünstig auf die Geräuschsituation im Fahrzeuginnenraum aus.

Außerhalb des Führerhauses besteht eine Lärmbelastung u. U. durch die Umgebung, z. B. beim Be- und Entladen in Stahlwerken oder auf Baustellen. Bei Transportfahrzeugen, wie Kühlfahrzeugen, können Hilfsaggregate, wie Kompressoren und Pumpen, eine deutliche Lärmbelastung darstellen.

Was können Sie konkret gegen Belastungen in Ihrem Unternehmen tun? Oft hilft schon die Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Auswahl der Fahrzeuge

    Die Auswahl der Fahrzeuge bzw. deren Ausstattung hat unmittelbare Auswirkungen auf die entstehenden Belastungen:

    • Achten Sie bei der Anschaffung auf geräuschgeminderte Kühlaggregate, Kompressoren oder Hydraulikanlagen.

    • Die Ausrüstung mit einer Standklimaanlage ermöglicht Ruhezeiten in den Fahrzeugen bei geschlossenen Fenstern.

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.4 Führerhaus: Informationen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Klimaanlagen

  • Auswahl des Parkplatzes

    Auf Rast- und Parkplätzen stören zahlreiche Lärmquellen die Erholung - zuallererst natürlich die Geräusche vorbeifahrender Fahrzeuge. Oft kann man sich den Parkplatz nicht aussuchen. Aber wenn man die Wahl hat, sollte die Lärmfrage eine wichtige Rolle bei der Auswahl spielen. Möglichkeiten zur Lärmreduzierung sind:

    • das Vergrößern der Entfernung zur Fahrbahn (hintere Reihe),

    • eine von der Fahrbahn abgewandte Parkrichtung,

    • die Nutzung von Parkplätzen mit baulichen Einrichtungen zur Lärmminderung, wie z. B. Lärmschutzwänden oder speziellen Bereichen für Fahrzeuge mit Kühlaggregaten (Elektroanschlüsse).

Versuchen Sie, die Wahl eines geeigneten Parkplatzes schon über die Disposition zu steuern und übernehmen Sie eventuell anfallende Parkgebühren. Dies ist eine gute Investition in die Leistungsfähigkeit Ihrer Fahrerinnen und Fahrer.

  • Tätigkeiten außerhalb des Führerhauses

Bei Tätigkeiten außerhalb des Führerhauses können Lärmgefährdungen auftreten, die nicht nur leistungsmindernd sind, sondern auch zu Gehörschäden führen können. Dabei wird zwischen den oberen und unteren Auslösewerten unterschieden, bei denen Maßnahmen durchzuführen sind (Tabelle 4).

Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel, bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.

Der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak ist ein Maß für die während einer Messperiode maximal aufgetretenen Schallspitzen. Dieser ist wichtig zur Beurteilung von knallartigen Ereignissen.

Tabelle 4 Übersicht erforderlicher Maßnahmen in Abhängigkeit von der Lärmeinwirkung

Tages-Lärmexpositionspegel
LEX,8h
Spitzenschalldruckpegel
LpC,peak
Maßnahmen
< 80 dB(A)< 135 dB(C)
  • Stand der Technik und mittelbare Gefahren beachten

Untere Auslösewerte80 dB(A)135 dB(C)
≥ 80 dB(A)≥ 135 dB(C)
  • Beschäftigte über Gefahren informieren und unterweisen

> 80 dB(A)> 135 dB(C)
  • geeigneten Gehörschutz bereitstellen

  • Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten

Obere Auslösewerte85 dB(A)137 dB(C)
≥ 85 dB(A)≥ 137 dB(C)
  • Beschäftigte müssen geeigneten Gehörschutz benutzen

  • Bestimmungsgemäße Benutzung des Gehörschutzes sicherstellen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge)

> 85 dB(A)> 137 dB(C)
  • Lärmbereiche kennzeichnen und Zugang beschränken

  • Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen

    Werden Ihre Beschäftigten in Lärmbereichen tätig, haben Sie für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist von Ihnen eine Arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten bzw. eine Pflichtvorsorge zu veranlassen (siehe Tabelle 4). Darüber hinaus können Ihre Beschäftigten auch eine Wunschvorsorge in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten.

  • Gehörschutz

    Stellen Sie Ihren Fahrerinnen und Fahrern Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass dieser auch getragen wird, wenn

    • Ihr Kunde Ladebereiche hat, in denen das Tragen von Gehörschutz erforderlich ist.

    • Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung Lärmbereiche an Ihren Fahrzeugen oder in Ihrem eigenen Unternehmen festgestellt haben.

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Abb. 39
Gebotszeichen: Gehörschutz benutzen

3.2.5 Ernährung

"Der Mensch ist, was er isst" - dieses Sprichwort thematisiert den Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden des Menschen und seiner Ernährung. Viele Menschen essen zu viel, zu fett und zu süß. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere Krankheitsbilder mit zum Teil langfristigen Ausfallzeiten Ihres Personals sind oft die Folge. Eine bewusste, gesunde Ernährung sollte deshalb das Ziel sein.

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Abb. 40
Gesunde Ernährung

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG Verkehr, Broschüre "Fit auf langen Fahrten"

  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. Broschüre "Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Eine umfangreiche Untersuchung, die im Auftrag der BG Verkehr an der Universität Kiel durchgeführt wurde, belegt, dass Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein erheblich höheres Körpergewicht aufweisen. Neben fehlender Bewegung liegt die Ursache hierfür in erster Linie in einer überhöhten Aufnahme von Fett, Zucker und Alkohol.

Falsche Ernährung begünstigt Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch Bluthochdruck und Schlaganfall sind häufig ernährungsbedingt. Diese Krankheiten führen nicht nur zu betrieblichen Ausfallzeiten, sondern können auch Unfälle verursachen.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Gefährdungen sind die Empfehlungen für eine gesunde Ernährung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE). Diese hat zehn Grundsätze für eine gesunde Ernährung formuliert, ohne dass man komplizierte Ernährungsvorschriften oder gar Diäten befolgen muss. Ziel ist, diese Grundsätze schrittweise in das eigene Ernährungsverhalten einzubauen. Dabei bleibt der Genuss am Essen erhalten und wird teilweise sogar gesteigert.

  • Regel 1: Lebensmittelvielfalt genießen

    Nutzen Sie die Lebensmittelvielfalt und essen Sie abwechslungsreich. Wählen Sie überwiegend pflanzliche Lebensmittel.

  • Regel 2: Gemüse und Obst - nimm "5 am Tag"

    Genießen Sie mindestens 3 Portionen Gemüse und 2 Portionen Obst am Tag. Zur bunten Auswahl gehören auch Hülsenfrüchte wie Linsen, Kichererbsen und Bohnen sowie (ungesalzene) Nüsse.

  • Regel 3: Vollkorn wählen

    Bei Getreideprodukten wie Brot, Nudeln, Reis und Mehl ist die Vollkornvariante die beste Wahl für Ihre Gesundheit.

  • Regel 4: Mit tierischen Lebensmitteln die Auswahl ergänzen

    Essen Sie Milch und Milchprodukte wie Joghurt und Käse täglich, Fisch ein- bis zweimal pro Woche. Wenn Sie Fleisch essen, dann nicht mehr als 300 bis 600 g pro Woche.

  • Regel 5: Gesundheitsfördernde Fette nutzen

    Bevorzugen Sie pflanzliche Öle wie beispielsweise Rapsöl und daraus hergestellte Streichfette. Vermeiden Sie versteckte Fette. Fett steckt oft "unsichtbar" in verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst, Gebäck, Süßwaren, Fast-Food und Fertigprodukten.

  • Regel 6: Zucker und Salz einsparen

    Mit Zucker gesüßte Lebensmittel und Getränke sind nicht empfehlenswert. Vermeiden Sie diese möglichst und setzen Sie Zucker sparsam ein. Sparen Sie Salz und reduzieren Sie den Anteil salzreicher Lebensmittel. Würzen Sie kreativ mit Kräutern und Gewürzen.

  • Regel 7: Am besten Wasser trinken

    Trinken Sie rund 1,5 Liter jeden Tag. Am besten Wasser oder andere kalorienfreie Getränke wie ungesüßten Tee. Zuckergesüßte und alkoholische Getränke sind nicht empfehlenswert.

  • Regel 8: Schonend zubereiten

    Garen Sie Lebensmittel so lange wie nötig und so kurz wie möglich, mit wenig Wasser und wenig Fett. Vermeiden Sie beim Braten, Grillen, Backen und Frittieren das Verbrennen von Lebensmitteln.

  • Regel 9: Achtsam essen und genießen

    Gönnen Sie sich eine Pause für Ihre Mahlzeiten und lassen Sie sich Zeit beim Essen.

  • Regel 10: Auf das Gewicht achten und in Bewegung bleiben

    Vollwertige Ernährung und körperliche Aktivität gehören zusammen. Dabei ist nicht nur regelmäßiger Sport hilfreich, sondern auch ein aktiver Alltag, indem Sie z. B. öfter zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren.

g_bu_1682_as_98.jpg Aber auch der Betrieb kann Anregungen für eine ausgeglichene Ernährung und Bewegung geben. Beispiele dafür sind eine gefüllte Obstschale, die zum Zugreifen im Vorübergehen einlädt, oder Angebote zu gemeinsamen Sportaktivitäten.

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Abb. 41
Ernährungskreis

3.2.6 Ermüdung

Unter Ermüdung wird im Allgemeinen ein Zustand herabgesetzter Leistungs- und Widerstandsfähigkeit verstanden. Das kennt jeder: stundenlanges Fahren auf der Autobahn, ohne Abwechslung und Ansprache. Obwohl die Ruhepausen eingehalten werden, wer ermüdet da nicht? In der Nacht arbeitet man auch noch gegen seine "innere Uhr". Passiert jetzt etwas Unerwartetes, kann es schnell zu spät sein.

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Abb. 42
Ermüdung

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG Verkehr, Broschüre "Fit auf langen Fahrten"

  • BG Verkehr, Animationsfilm "Sekundenschlaf"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Das Schlafbedürfnis des erwachsenen Menschen ist genetisch unterschiedlich. Durch Willensanstrengung oder Training kann das individuelle Schlafbedürfnis nicht beeinflusst werden. Bereits eine über mehrere Tage andauernde Verkürzung der gewohnten Schlafdauer um eine Stunde kann ein Gefühl der Abgespanntheit hervorrufen. Experimente belegen, dass bei einer längerfristigen Reduktion der Schlafdauer um 40 Prozent ein vollständiger Leistungszusammenbruch eintritt.

Schätzungen gehen davon aus, dass bei ca. 20 % aller Verkehrsunfälle Müdigkeit eine entscheidende Rolle spielt. Bei den tödlichen Unfällen wird sogar von etwa 30 % ausgegangen.

Durch Ermüdung kann es bei Ihren Fahrerinnen und Fahrern zu:

  • Muskelverspannungen

  • Kopfschmerzen

  • erhöhter Reizbarkeit

  • beeinträchtigter Sehleistung

  • erhöhte Blendempfindlichkeit

  • herabgesetzter Konzentrationsfähigkeit

  • erhöhten Reaktionszeiten

  • ungewolltem Einschlafen ("Sekundenschlaf")

kommen. Dadurch kann ein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr sicher geführt werden.

g_bu_1682_as_126.jpgAnzeichen für ungewolltes Einschlafen ("Sekundenschlaf") können sein:

schwer werdende Augenlider, brennende oder schmerzende Augen, trockene Mundschleimhaut, Gähnen, das sich kaum mehr unterdrücken lässt, das Bedürfnis, sich die Nasenwurzel zu massieren, leichtes Frösteln, wiederholtes Aufschrecken aus Unaufmerksamkeit.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Fragt man Fahrerinnen und Fahrer, was sie gegen aufkommende Müdigkeit beim Fahren tun, hört man immer wieder die gleichen Rezepte: Manche meinen, sie könnten allein durch erhöhte Frischluftzufuhr bei geöffnetem Fenster die Müdigkeit vertreiben, andere schwören auf laute Musik oder die Unterhaltung per Funk. Auch der Griff zum Kaffeebecher, Energy Drink oder Aufputschmittel wird von vielen fälschlicherweise als hilfreich betrachtet.

Aber: Gegen Müdigkeit hilft nur ausreichender Schlaf.

Eine ausreichend lange Regenerationsphase ist das einzige Mittel, das den Organismus wieder voll leistungsfähig macht. Folgende Tipps sollten Ihre Fahrerinnen und Fahrer beachten:

  • Pausen halten munter

    Statt die Mindestpausenzeit en bloc zu nehmen, sollte sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gesplittet werden z. B. nach 2-2,5 Stunden. Die Pausen sollten an der frischen Luft verbracht werden. Dehn- und Lockerungsübungen bringen den Kreislauf wieder in Schwung, bauen Verspannungen ab und entlasten außerdem die Wirbelsäule. Zusätzliche Pausen sind nicht verboten.

  • Fahrt unterbrechen

    Bei Anzeichen von Müdigkeit die Fahrt auf jeden Fall unterbrechen, auch wenn der Zielpunkt schon nah ist.

  • Powerschlaf hilft

    Ein gutes Mittel gegen eine plötzlich auftretende Müdigkeit ist der sogenannte "Powerschlaf" von 15 bis maximal 30 Minuten Länge. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich Fahrerinnen und Fahrer nach einem solchen Kurzschlaf für eine begrenzte Zeit ausgeruhter und leistungsfähiger fühlen und wieder wesentlich sicherer fahren.

  • Für gutes Klima im Fahrzeug sorgen

    Möglichst nicht im Fahrzeug rauchen, die Temperatur in einen angenehmen Bereich bringen und für ausreichende Belüftung sorgen,

g_bu_1682_as_27.jpg3.2.3 Klima im Fahrzeug.

  • "Medikamente checken"

    Ein besonderes Augenmerk sollte auf eingenommene Medikamente gelegt werden. Medikamente können die Fahrtüchtigkeit einschränken und Ermüdungserscheinungen verstärken. Im Zweifelsfall sollte eine Ärztin bzw. ein Arzt gefragt werden,

g_bu_1682_as_27.jpg3.2.9 Alkohol, Drogen, Medikamente und 3.2.1 Eignung des Fahrers bzw. der Fahrerin.

Grundsätzliche Maßnahmen

Stellen Sie Ihren Fahrerinnen und Fahrern Fahrzeuge zur Verfügung mit

  • Klimatisierung,

  • ausreichend dimensionierten Schlafmöglichkeiten

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.4 Führerhaus,

  • Fahrerassistenzsystemen, wie z. B. Aufmerksamkeitsassistent

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.1 Fahrerassistenzsysteme.

Der Schlüssel zur Lösung des Problems "Übermüdung" kann auch bei der Planung im Betrieb liegen. Sicherheit im Güterverkehr setzt eine verantwortungsvolle Disposition voraus. Berücksichtigen Sie immer auch die Be- und Entladezeiten inkl. der erforderlichen Ladungssicherung und unvorhergesehene Störungen.

Bedenken Sie, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer wesentlich zu Ihrem Unternehmenserfolg beitragen. Beziehen Sie sie in die Zeit- und Routenplanung ein und denken Sie dabei auch an geeignete Park- und Übernachtungsmöglichkeiten, die auch saubere Sanitäranlagen bieten.

g_bu_1682_as_98.jpg SaniStop: Informationen zu sauberen Toiletten und Duschen finden Sie u. a. unter https://www.docstop.eu/sanistop

g_bu_1682_as_98.jpg Haben Ihre Fahrerinnen und Fahrer einmal eine unvorhergesehene Unterbrechung eingelegt, seien Sie vorsichtig mit voreiliger Kritik bzw. Maßregelung und erkundigen Sie sich erst einmal nach dem Warum.

3.2.7 Arbeitszeit und Erholung

Saisonale Schwankungen, Termindruck und Verzögerungen prägen den Arbeitsalltag im Transportgewerbe. Es verwundert kaum, dass sich viele Fahrerinnen und Fahrer über die Unregelmäßigkeit sowie die Länge ihrer Abwesenheit von zu Hause beklagen. Eine erholsame Gestaltung der Pausen und Ruhezeiten ist deshalb wichtig.

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Abb. 43
Pausen zur Bewegung nutzen

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Fahrpersonalgesetz (FPersG)

  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • EG-Verordnung 561/2006

  • DGUV Regel 114-006 "Führerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 206-024 "Schichtarbeit - (k)ein Problem?!"

  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

  • BG Verkehr, Broschüre "Fit auf langen Fahrten"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Eine Befragung ergab, dass bei der überwiegenden Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer (56 Prozent) Beginn und Ende der Arbeitstage nicht vorhersehbar sind. Änderungen in Abhängigkeit von den betrieblichen Bedingungen sind nicht selten. Auch die arbeitsfreie Zeit unterwegs kann nicht den persönlichen Bedürfnissen entsprechend genutzt werden. Hiervon sind besonders die Beschäftigten im Fernverkehr betroffen. Entsprechend groß ist der Anteil derer, die diese Situation als belastend empfinden.

Mögliche Folgen können sein:

  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsmangel bis hin zum gefährlichen ungewollten Einschlafen

    • "Sekundenschlaf") durch

    • Missachtung des individuellen Biorhythmus

    • eingeschränkte Erholung infolge Tagschlaf oder wechselnder Ruhezeiten

  • gesundheitliche Beeinträchtigungen durch unregelmäßige Arbeitszeiten

  • Einschränkung der sozialen Kontakte

  • Einschränkung einer erholsamen Freizeitgestaltung

Daraus resultieren erhöhte Gesundheits- und Unfallgefährdungen.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Auch wenn Sie wenig Spielraum für die Einführung mitarbeiterorientierter Arbeitszeitmodelle sehen, gibt es doch Möglichkeiten, die sowohl den betrieblichen Belangen als auch den Bedürfnissen der Beschäftigten Rechnung tragen.

Was können Sie konkret gegen Belastungen in Ihrem Unternehmen tun? Oft hilft schon die Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Vorwärtsrotation der Schichtphasen

    "Vorwärtsrotation" bedeutet, dass Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichtperioden in dieser Reihenfolge aufeinanderfolgen. Dies entspricht eher der biologischen "inneren" Uhr der meisten Menschen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind dabei weniger zu beobachten als bei einer "Rückwärtsrotation" oder anderen Schichtmodellen.

  • Mindestens ein freier Tag nach der letzten Nachtschicht

    Dieser Punkt wird von Medizinern als besonders wichtig angesehen. Nachtarbeit findet zu Zeiten statt, in denen die biologischen Funktionen auf "Ruhe" bzw. "Erholung" programmiert sind. Der normale Tagesrhythmus wird während einer Nachtschichtperiode gestört, ohne dass sich der Organismus vollständig dem geforderten unnatürlichen Schema anpassen kann. Je mehr Nachtschichten aufeinander folgen, umso länger braucht der Mensch, sich zu regenerieren. Sorgen Sie deshalb dafür, dass die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten begrenzt ist und mindestens ein freier Tag nach der letzten Nachtschicht vorgesehen wird. Dadurch kann sich der Tagesrhythmus wieder stabilisieren und das bei den meisten Menschen auftretende Schlafdefizit ausgleichen.

  • Arbeitsdauer von mehr als acht Stunden möglichst vermeiden

    Mehr Arbeitszeit bedeutet höhere Belastungen auch durch geringere Erholungsmöglichkeiten. Außerdem spielen die Arbeitsschwere, wie auch psychische Belastungen eine Rolle. Untersuchungen belegen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu erleiden, nach der achten Arbeitsstunde rapide ansteigt. Bedenken Sie dies bei der Tourenplanung.

  • Möglichst viel geblockte Wochenendfreizeit

    Das freie Wochenende wird von vielen Menschen als besonders wichtig angesehen: Familienleben, Geselligkeit und kulturelle Veranstaltungen konzentrieren sich auf diese Tage. Für das Fahrpersonal, dessen soziale Kontakte ohnehin durch die Arbeitszeiten und Arbeitssituation eingeschränkt sind, ist freie Zeit am Wochenende besonders wichtig. Wochenendarbeit wird als unangenehm empfunden. Versuchen Sie, in das Wochenende hineinragende Fahrzeiten zu vermeiden, sie schmälern die Erholung.

  • Einfluss der Fahrerinnen und Fahrer auf die Einteilung der Arbeitszeit erhöhen

    Je mehr Mitsprachemöglichkeiten das Fahrpersonal bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat, umso größer ist die Arbeitszufriedenheit. Binden Sie deshalb Ihre Beschäftigten z. B. in die Tourenplanung ein.

Wie auch immer das Arbeitszeitmodell in der Praxis aussieht: Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Beschäftigten und ggf. der Betriebsrat bei der Planung und Einführung aktiv einbezogen werden. Für Unternehmen, die dieses praktizieren, ist die Bilanz eindeutig positiv. Es fördert neben den gesundheitlichen Aspekten auch die Mitarbeitermotivation und die Bindung an den Betrieb.

g_bu_1682_as_98.jpgTipp: Pausen sinnvoll nutzen, Freizeitgestaltung

Achten Sie darauf, dass Ihre Fahrer und Fahrerinnen regelmäßig Pausen einlegen können, um den Belastungen durch Monotonie und Zwangshaltung entgegenwirken zu können. Dabei spielt die aktive körperliche Bewegung eine wichtige Rolle, also einen Gegenpol zum Dauersitzen schaffen.

3.2.8 Medizinische Betreuung

Die medizinischen Untersuchungen, denen sich Lkw-Fahrpersonal im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung unterziehen muss, dienen der Feststellung der Fahreignung. Die davon unabhängige betriebsärztliche Betreuung bietet Ihnen und Ihren Beschäftigten eine Hilfe in vielen Gesundheitsfragen.

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Abb. 44
Gesundheitliche Betreuung

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Werden Gesundheitsprobleme beim Fahren durch z. B.

  • Zwangshaltung,

  • Monotonie bei der Fahr- und Steueraufgabe,

  • Bewegungsarmut,

  • Nachtfahrten und Schichtdienst,

  • Schlafmangel aufgrund gesundheitlicher Störungen wie Schlafapnoe,

  • psychische Belastungsstörungen, z. B. nach Unfällen oder Überfällen

nicht rechtzeitig erkannt, kann es zu Unfällen und damit zu Sach- und Personenschäden kommen.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Wenn Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie als Unternehmen einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin bestellen. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitssicherheitsgesetz. Nähere Einzelheiten werden in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" festgelegt. Die Aufgabe einer Betriebsärztin bzw. eines Betriebsarztes ist es, Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen und zu beraten sowie Arbeitsplätze aus arbeitsmedizinischer Sicht zu beurteilen. Zu den Aufgaben gehört nicht die Überprüfung von Krankmeldungen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten Ihres Betriebsarztes bzw. Ihrer Betriebsärztin allen Beschäftigten zugänglich sind, z. B. am "Schwarzen Brett".

Je nach Tätigkeit können sich aus der Gefährdungsbeurteilung aufgrund der identifizierten Belastungen auf Grundlage der ArbMedVV folgende Maßnahmen ergeben:

  • Pflicht- und Angebotsvorsorge,

  • darüber hinaus haben Beschäftigte Anspruch auf eine Wunschvorsorge.

Um die Gesundheit und somit die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, stellen Sie folgende Angebote zur Verfügung:

  • Beratung und ggf. Untersuchung durch Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt

    Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. durch die Arbeitsaufgabe können so rechtzeitig erkannt werden.

  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gemeinsam mit den Krankenkassen

    Themen können z. B. sein:

    • kontinuierliche betriebliche Angebote wie Ernährungsberatung, Rückenschulen und Angebote zum Stress-Abbau,

    • Hilfsangebote bei sozialen und psychischen Problemen und

    • Suchtprävention sowie die Beratung und Betreuung Betroffener.

    Gesunde, leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiges Kapital für Ihr Unternehmen. Investitionen in die betriebliche Gesundheitsvorsorge rechnen sich deshalb auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten.

  • Betreuung nach schwerwiegenden seelisch-belastenden Ereignissen, z. B. Abbiegeunfälle, Überfälle oder Zeuge von Unfällen

    • Fahrerinnen und Fahrer, die an Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten oder gar Getöteten beteiligt oder Opfer eines Überfalls waren, können dies manchmal nur schwer verarbeiten. Solche Erlebnisse, die außerhalb der normalen menschlichen Erfahrungen stehen, können heftige seelische Reaktionen, ggf. psychische Erkrankungen, z. B. Posttraumatische Belastungsstörungen, auslösen.

    • Bei einer fehlenden oder unzureichenden Behandlung kann sich eine posttraumatische Reaktion zu einer chronischen Erkrankung entwickeln, auch lange nach Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit. Schließlich droht dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

    • Oft erkennen die beteiligten Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht, dass sie Hilfe benötigen und versuchen, die Situation mit sich selbst auszumachen. Die Notwendigkeit, die Betroffenen bei der Verarbeitung des Geschehenen zu unterstützen, erwächst aus Ihrer unternehmerischen Fürsorgepflicht. Wichtig ist, dass Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter schnellstmöglich professionelle Hilfe erhalten.

g_bu_1682_as_98.jpg Einige Unfallversicherungsträger bieten für eine erste telefonische Kontaktaufnahme in solchen Fällen speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sogenannten "Trauma-Lotsen", an, die alles Weitere in die Wege leiten.

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Abb. 45
DocStop

g_bu_1682_as_32.jpgDocStop

DocStop ermöglicht eine medizinische Unterwegsversorgung für Ihre Fahrerinnen und Fahrer. Es stehen bundesweit mehr als 700 Mediziner, Kliniken und Krankenhäuser zur schnellen ambulanten Hilfe zur Verfügung. Unter der DocStop-Hotline kann kostenlos die Adresse der nächstgelegenen DocStop-Anlauflaufstelle oder des nächsten DocStop-Arztes entlang der Fahrtroute erfragt werden.

  1. 1.

    Kranker Fahrer bzw. kranke Fahrerin benötigt ärztliche Hilfe.

  2. 2.

    Hotline anrufen 00800 03627 867.

  3. 3.

    Hotlinepersonal nennt einen DocStop Anlaufpunkt und die Telefon-Nr. einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses. An vielen Anlaufpunkten gibt es die notwendigen Parkplätze. Servicepersonal unterstützt die Fahrerinnen und Fahrer bei der Arztsuche im regionalen Bereich.

  4. 4.

    Zeitnahe Behandlung durch den Mediziner bzw. die Medizinerin. Eine Mitgliedschaft bei DocStop ist nicht erforderlich

3.2.9 Alkohol, Drogen, Medikamente

In der gesamten Arbeitswelt wie auch im Straßenverkehr geht es darum, Menschenleben nicht zu gefährden. Sie und Ihre Fahrerinnen und Fahrer haben hier eine ganz besondere Verantwortung für sich und Dritte. Selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt - die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss kann für Ihre Beschäftigten den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten und damit deren Existenzgrundlage vernichten.

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt - Handlungsempfehlungen"

  • BG Verkehr, Unterweisungskarte A4 "Alkohol, Drogen, Medikamente"

  • Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Broschüre "Suchtprobleme im Betrieb"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Die Wirkung von Alkohol, Drogen und einer Vielzahl von Medikamenten mit ihren möglichen Neben- und Wechselwirkungen können sein:

  • Enthemmung, Selbstüberschätzung

  • verlängerte Reaktionszeiten

  • Wahrnehmungsstörungen, wie "Tunnelblick"

  • gesundheitliche Folgen, von Kopfschmerzen bis zum Tod

  • soziale Folgen, wie Verwahrlosung, Vereinsamung

Betrachtet man die beschriebenen Wirkungen, wird schnell deutlich, dass die Teilnahme am Straßenverkehr, aber auch andere Tätigkeiten im Betrieb unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten mit einer Vielzahl von Gefährdungen verbunden sind.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Sowohl beim Konsum von Alkohol wie auch von Medikamenten ist der Übergang in die Sucht fließend.

Alkohol

In der Gesellschaft herrscht eine weit verbreitete unkritisch Einstellung zum Alkohol vor. Kaum ein unterhaltsamer Abend kommt ohne Bier, Wein & Co aus. Wenn der Konsum außer Kontrolle gerät, macht er auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Die unmittelbaren Folgen sind neben Schädigungen der Gesundheit des Einzelnen, verminderte Leistungsfähigkeit und dadurch eine erhöhte Unfallgefahr.

Um zu erkennen, ob Handlungsbedarf besteht, bietet sich der Selbsttest im Anhang 2: Alkohol-Selbsttest der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an.

Medikamente

Bei Medikamenten ist der Selbsttest noch einfacher: Werden Medikamente über die Behandlung einer konkreten Erkrankung hinaus oder sogar ohne Erkrankung eingenommen?

Unabhängig davon kann aber auch schon die reguläre Einnahme von Medikamenten Einschränkungen der Arbeits- oder Fahrtauglichkeit bewirken.

Drogen

Die Wirkung von Rauschmittel ist zwar im Detail unterschiedlich, läuft aber immer auf folgende Merkmale hinaus: Enthemmung, längere Reaktionszeiten, Wahrnehmungsstörungen, Tunnelblick - was eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ausschließt. Dabei gibt es keinen Schwellenwert, d. h., wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, ist dran. Egal, wieviel nachgewiesen wird.

g_bu_1682_as_32.jpg Auch der Genuss von hochdosiertem Koffein oder Energy Drinks kann zu ähnlichen Wirkungen wie bei Drogen führen.

Ansatzmöglichkeiten

Es ist nicht einfach für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, Ihre Beschäftigten auf eine mögliche Suchterkrankung anzusprechen. Erfahrungen zeigen aber, dass Suchtkranke am ehesten bereit sind eine Therapie anzutreten, wenn es zu Problemen am Arbeitsplatz kommt. Das unterstreicht die Bedeutung auch Ihres Betriebes bei der Lösung eines Suchtproblems. Ignorieren von Suchterkrankungen hilft den Betroffenen nicht weiter.

Anzeichen von Suchterkrankungen können sein:

  • Unsicherer Gang

  • Zittern

  • Alkoholgeruch

  • Plötzliche Unzuverlässigkeit

  • Nachlassende Arbeitsleistung

  • Stimmungsschwankungen

  • Wesensveränderung

  • Undeutliche Aussprache

  • Alkohol- oder Medikamenten-Depots am Arbeitsplatz bzw. im Fahrzeug

  • Leugnen des Problems oder Bagatellisieren

Was können Sie als Verantwortliche bei solchen Anzeichen tun?

  • Reden Sie mit der betroffenen Person, je früher desto besser. Bieten Sie der Person Hilfe an, unter Umständen auch mehrfach. Zeigen Sie aber auch Konsequenzen auf und halten Sie diese erforderlichenfalls ein.

  • Sind Beschäftigte nicht in der Lage die Arbeit gefahrlos auszuüben, sorgen Sie dafür, dass sie nach Hause gebracht werden - sie dürfen nicht einfach nach Hause geschickt werden!

  • Ziehen Sie möglichst weitere Personen hinzu. Das können vor allem die Arbeitnehmervertretung, z. B. Betriebs- oder Personalrat, Ihre Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt, weitere Vorgesetzte oder eine Vertrauensperson sein. Alternativ bieten sich auch außerbetriebliche Beratungsstellen an.

Was können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Vorfeld tun?

  • Legen Sie mit Hilfe einer Betriebsvereinbarung betriebsspezifische Regelungen im Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten fest, um eine klare Rechtsgrundlage für alle Beteiligten zu schaffen.

  • Bieten Sie Informationen zum Thema "Alkohol, Drogen, Medikamente" im Rahmen von Unterweisungen an.

  • Achten Sie in Ihrem Unternehmen auf Hinweise zu Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum, z. B. leere Flaschen.

Unabhängig von betrieblichen Hilfestellungen gibt es mittlerweile ein vielfältiges Angebot von Hilfs- und Beratungsstellen für Betroffene sowie Informationen und Unterstützung für Betriebe, z. B. von den Krankenkassen oder unabhängigen Institutionen, wie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V., den Anonymen Alkoholikern oder auch regionalen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.

g_bu_1682_as_27.jpg3.2.1 Eignung des Fahrers bzw. der Fahrerin: Untersagung der Fahrtätigkeit

g_bu_1682_as_98.jpgAlkohol-Wegfahrsperre

Auch die beste Präventionsarbeit im Unternehmen gerät beim Thema Alkohol während der Fahrt oft an ihre Grenzen. Eine Lösung, wie Fahrten unter Alkoholeinfluss verhindert werden können, ist der Einsatz von so genannten Alkohol-Wegfahrsperren (Abbildung 46). Das sind Atemalkohol-Messgeräte, die im Führerhaus angebracht und mit einer Wegfahrsperre verbunden werden. Nach dem Einschalten der Zündung fordert das Gerät zu einer Atemprobe auf. Ist der Fahrer oder die Fahrerin nüchtern, schaltet die Wegfahrsperre den Anlasser frei - wird ein unzulässiger Alkoholwert im Atem gemessen, kann der Motor nicht gestartet werden. Der Einbau dieser Geräte ist in fast allen Pkw, Lkw und auch bei Gabelstaplern aller gängigen Hersteller möglich. Damit lässt sich auch ein möglicher Alkoholmissbrauch erkennen.

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Abb. 46
Alkohol-Wegfahrsperre

3.2.10 Psychische Belastung

Anhaltender Stress beeinträchtigt Motivation, Lebens- und Arbeitsqualität. Folgen können erhöhte Risikobereitschaft, z. B. durch aufkommende Aggressionen, mangelnde Aufmerksamkeit bzw. Ablenkung, und Denkblockaden sein. Wer permanent unter hohem Stress steht, kann eher Fehler machen. Dauerhaft hoher Stress beeinflusst auch die Gesundheit: muskuläre Verspannungen, Bluthochdruck, Magengeschwüre können die Folge sein.

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Abb. 47
Keine Zeit für Stress

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Technische Regel für Betriebssicherheit: "Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem" (TRBS 1151)

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 206-013 "Stress, Mobbing & Co."

  • DGUV Information 206-030 "Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten - Handlungsleitfaden für Führungskräfte"

  • Unfallversicherung Bund und Bahn, Broschüre "Was stresst?"

  • GDA, Broschüre "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung"

  • BAUA, Broschüre "Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Was ist Stress?

Stress ist eine natürliche körperliche und psychische Reaktion auf innere und äußere Reize, z. B. überraschende Situationen, sowie Anforderungen, z. B. Arbeitsaufgaben. Stress kann positiv oder negativ empfunden werden. Dauerhaft hoher und insbesondere negativ empfundener Stress kann zu gesundheitlichen Problemen und Leistungsschwankungen Ihrer Beschäftigten führen.

Häufige psychische Belastungsfaktoren sind:

  • Termindruck

  • Fehlende/ungünstige Arbeitszeitregelung

  • Mangelnder Informationsfluss, z. B. mangelhafte Kommunikation im Betrieb

  • Unklare Aufgabenverteilung, z. B. Zuständigkeit beim Be- und Entladen

  • Verkehrssituationen, wie Stau, Baustellen, Umleitungen, Kontrollen

  • Parkplatzsuche

  • Ladungsdiebstahl und Überfälle

  • Fahrzeugpanne

  • Konflikte mit Kollegen und Kolleginnen/Führungskräften

  • Schlechtes soziales Klima im Unternehmen

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt von Ihnen, dass Gefährdungen möglichst vermieden und die verbleibenden Gefährdungen möglichst geringgehalten werden. Das gilt auch für Gefährdungen, die aus psychischen Belastungen resultieren. Wie alle arbeits- und gesundheitsschutz-relevanten Themen ist auch dieses in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Was können Sie konkret für die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun? Oft hilft schon die Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Sorgen Sie für ein positives soziales Klima in Ihrem Unternehmen, z. B. durch Förderung der Zusammenarbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Betriebsveranstaltungen etc.

  • Geben Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend Rückmeldung über deren Leistung durch Anerkennung, Lob und Kritik.

  • Zeigen Sie Ihre Wertschätzung durch das Anbieten von Fortbildungen und Entwicklungsmöglichkeiten.

  • Geben Sie ausreichend Informationen zu positiven oder negativen Entwicklungen im eigenen Haus, kaum etwas bremst die Arbeitseffektivität so wie die "Gerüchteküche".

  • Sorgen Sie für klare Entscheidungsstrukturen in Ihrem Unternehmen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst ohne permanenten Zeit- und Termindruck arbeiten können und Überstunden die Ausnahme bleiben.

  • Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein kontinuierliches Erledigen ihrer Arbeitsaufgaben ohne häufige Änderungen bzw. Störungen.

  • Sorgen Sie für eine realistische Tourenplanung und legen Sie vorab Lösungen zu möglichen Störungen, wie Stau, Panne, Unfall, fest.

  • Berücksichtigen Sie, wenn möglich, die Einsatzwünsche Ihres Fahrpersonals bei der Tourenplanung.

  • Achten Sie auf eine gerechte Verteilung der Arbeitsaufgaben.

  • Nehmen Sie Rückmeldungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Tagesgeschäft ernst, z. B. Schilderungen über Gefahren und Konflikte an Ladestellen. Benennen Sie eine geeignete Ansprechperson im Unternehmen für akute Probleme.

  • Geben Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, Stressbewältigungsstrategien zu erlernen. Informieren Sie sich über Kursangebote bei Ihrem Unfallversicherungsträger, bei Krankenkassen, Volkshochschulen oder Sportvereinen.

Überfälle und Diebstähle stellen eine besondere Situation für Ihre Fahrerinnen und Fahrer dar und diese Erfahrungen werden auch sehr unterschiedlich verarbeitet. Nehmen Sie sich nach einem solchen Ereignis Zeit für ein persönliches Gespräch, um Lösungen anbieten zu können. Zudem können Sie folgende Punkte beachten:

  • Rüsten Sie Ihre Fahrzeuge ggf. mit Schutzeinrichtungen zur Abwendung von Überfällen und Diebstahl aus.

g_bu_1682_as_27.jpg3.1.4 Führerhaus: Einbruchssicherungen

  • Die oberste Regel im Falle eines Überfalls lautet: Leben und Gesundheit haben absoluten Vorrang. Für Ihre Fahrerinnen und Fahrern können folgende Hinweise wichtig sein, die Sie in Ihre Unterweisung aufnehmen sollten:

    • bei vorgehaltener Waffe widerspruchslos allen Weisungen folgen und Gegenwehr vermeiden,

    • unter Umständen Handlungen erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden,

    • falls möglich, zumindest nach außen Ruhe bewahren, um die Stimmung nicht anzuheizen,

    • Einprägen von persönlichen Merkmalen des Täters bzw. der Täterin. Sind mehrere Täter am Überfall beteiligt, empfiehlt sich ein Konzentrieren auf einen der Täter, um diesen dafür umso genauer beschreiben zu können,

    • nach dem Überfall sofort über den Notruf 110 die Polizei benachrichtigen.

  • Benennen Sie ggf. eine Ansprechperson im Unternehmen, die Ihre Fahrerinnen und Fahrer nach diesen Stresssituationen z. B. auch telefonisch unterstützen kann.

  • Sie können vorab ein geregeltes Vorgehen und ein Betreuungskonzept mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt erstellen. Darin werden u. a. Meldewege, Verantwortliche, der mögliche Einsatz von Erstbetreuern bzw. Erstbetreuerinnen und Maßnahmen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz festgelegt.

  • Wenn ein Vorfall von der Betroffenen bzw. dem Betroffenen schwer verarbeitet werden kann, melden Sie das Ereignis als Arbeitsunfall bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Hier gibt es z. B. Trauma-Lotsen. Auch eine psychische Verletzung ist unfallversichert.

3.2.11 Konflikte und Konfliktbewältigung

Überall, wo Menschen miteinander umgehen, kann es Konflikte geben, die meist als belastend empfunden werden. Häufig treten dabei seelische und körperliche Reaktionen auf, die die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen können. Das liegt auch daran, dass nur wenige wissen, wie sie mit Konflikten umgehen bzw. wie sie sich in einem Konflikt verhalten sollen.

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Abb. 48
Positives Betriebsklima

g_bu_1682_as_47.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

g_bu_1682_as_149.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 206-007 "So geht’s mit Ideentreffen"

  • Unfallversicherung Bund und Bahn, Broschüre "Was stresst?",

  • VBG, Film "Wie sag’ ich’s Lehmann?"

g_bu_1682_as_145.jpgGefährdungen

Konflikte kann es mit verschiedenen Parteien geben: Mit

  • Vorgesetzten

  • Kolleginnen und Kollegen

  • Kunden und Kundinnen

  • anderen Verkehrsteilnehmenden

  • Kontrollbehörden etc.

Geraten Ihre Beschäftigten durch diese Konflikte unter Stress, kann das z. B. folgende Auswirkungen haben:

  • Erhöhte Risikobereitschaft, z. B. durch aufkommende Aggressionen

  • Mangelnde Aufmerksamkeit bzw. Ablenkung, Denkblockaden - Stress ist ein "Infokiller"

  • Störungen im Betriebsablauf durch mangelnde Kommunikation

Vielfältige Gefährdungen, wie die Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit im Straßenverkehr, können die Folge sein.

g_bu_1682_as_68.jpgMaßnahmen

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt unter anderem von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, dass die Arbeit so gestaltet ist, dass eine Gefährdung für die psychische Gesundheit, wie sie durch Konflikte entstehen kann, möglichst vermieden wird. Wie so viele andere arbeits- und gesundheitsschutzrelevante Themen ist auch dieses ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und zu dokumentieren.

Unabhängig von dem formellen Aspekt: Was können Sie konkret gegen Konflikte in Ihrem Unternehmen oder im Umgang mit Kunden tun? Oft hilft schon die Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Firmeninterne Kommunikation

    Ein wesentlicher Faktor sowohl bei der Vermeidung von Konflikten als auch bei deren Lösung ist die Kommunikation. Deshalb sind auf betrieblicher Ebene entsprechende Kommunikationskanäle von großer Bedeutung. Dies gilt sowohl für den Austausch auf den einzelnen Ebenen, z. B. der Fahrerinnen und Fahrer untereinander, als auch zwischen Führungsebene und Fahrpersonal. Dazu sollten Sie entsprechende Kanäle und Foren, wie z. B. Fahrergespräche, vorsehen und pflegen. Fahrerinnen und Fahrer sollten wissen, wer im Falle eines sich andeutenden Konfliktes angesprochen werden kann. Fördern Sie aktiv einen offenen, rechtzeitigen und umfassenden Informationsaustausch, dann lassen sich Konflikte häufig vermeiden.

  • Beziehungen zum Kunden

    Beim Kunden repräsentieren Ihre Fahrerinnen und Fahrer Ihren Betrieb. Deshalb sind sie meistens diejenigen, die Kritik oder Ärger des Kunden entgegennehmen. Dabei sind sie oft für die Ursache des Ärgers gar nicht verantwortlich, wenn z. B. die Disposition zu knapp kalkuliert hat und dadurch eine verspätete Anlieferung eingetreten ist. Solche Konflikte können vermieden werden, wenn der Betrieb von vornherein mit dem Kunden realistische Bedingungen aushandelt, die dann auch eingehalten werden können.

    Generell gilt: Bei Problemen mit dem Kunden muss der Betrieb der Sache auf den Grund gehen. Dabei sollte Kritik nicht als lästige Unterbrechung des Alltags angesehen werden, sondern als Chance, gemeinsam mit dem Kunden und dem Fahrpersonal Schwachstellen in der Organisation und den Abläufen zu erkennen und zu beheben.

  • Verhalten der Führungskräfte

    Wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gefühl haben, nicht ernst genommen, im Stich gelassen oder ungerecht behandelt zu werden, kann dies zu Konflikten führen. Streben Sie deshalb einen kooperativen Führungsstil an: Räumen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten ein, unterstützen Sie sie bei Konflikten z. B. beim Kunden.

    Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn man mehr voneinander weiß und den Vorgesetzten die Sorgen ihrer Beschäftigten nicht gleichgültig sind. Ein gutes Betriebsklima wirkt sich positiv auf die Kultur Ihres Unternehmens aus.

Und wenn es doch zu einem Konflikt kommt? Die folgenden Regeln helfen Ihnen, dieses Gespräch möglichst ruhig und konstruktiv zu führen:

  • Hören Sie zu

    Geben Sie Ihrem Gesprächspartner bzw. Ihrer Gesprächspartnerin zu verstehen, dass Sie Person und Einwände ernst nehmen. Zeigen Sie Wohlwollen. Versuchen Sie, die Gefühle und Bedürfnisse zwischen den Zeilen zu lesen. Dabei ist es sehr hilfreich, auf Mimik und Gestik Ihres Gegenübers zu achten. Überfallen Sie Ihr Gegenüber nicht gleich mit Forderungen und Erwartungen. Warten Sie auf einen Vorschlag des anderen.

  • "Ich-Botschaften" statt "Du-Botschaften"

    Stellen Sie Ihr Gegenüber nicht mit "Du-Botschaften" an den Pranger. Mit einem Vorwurf wie "Du bist zu spät zur Übergabe gekommen" drängen Sie ihn bzw. sie in die Defensive - und provozieren eine ablehnende Haltung. Bleiben Sie daher bei sich: Aussagen wie "Ich habe gestern lange auf die Übergabe gewartet und mich deswegen geärgert" greifen nicht an.

  • Nicht mit Forderungen beginnen

    Forderungen lösen häufig Widerstand aus. Warten Sie deshalb einen Lösungsvorschlag Ihres Gegenübers ab, der dann vom Gegenüber auch eher akzeptiert wird. Anders sieht es aus, wenn ausdrücklich nach einer Lösung gefragt oder keine Lösung angeboten wird.

  • Beim Thema bleiben

    Oft werden in Konfliktgesprächen verschiedene Probleme miteinander vermischt. Wer von einem Thema zum anderen springt, wird keines davon wirklich lösen können. Bleiben Sie bei dem Problem, das Ihnen am wichtigsten ist, und stellen Sie die anderen Streitfragen zurück.

  • Nicht jeden Einwand entkräften

    Es ist verlockend, die Argumente des Gegenübers sachlich auseinander zu nehmen. Oft ist es aber sinnvoller, wenn Sie Vorwürfe erst einmal stehen lassen, auch wenn Sie nicht mit diesen übereinstimmen, und stattdessen weiter zuzuhören. So fällt es Ihnen leichter, die Bedürfnisse Ihres Gegenübers wahrzunehmen und anzuerkennen.

  • "Ja, aber" vermeiden

    Zwischen dem Zuhören und der Antwort schleicht sich gerne ein "Ja, aber ..." ein. Vermeiden Sie dieses "Ja, aber ...", da es die Position des Gegenübers entwertet.

  • Siege zahlen sich nicht aus

    Wirkliche Konfliktlösungen sollten gemeinsam erarbeitet werden, damit sie für beide Parteien annehmbar sind. Streben Sie daher in einer Konfliktsituation keinen Sieg an - der Unterlegene wird wahrscheinlich eine Revanche anstreben.

g_bu_1682_as_32.jpg Sollte die Situation trotz aller Bemühungen unlösbar erscheinen, nutzen Sie die Kompetenz von Mediatorinnen (Vermittlerinnen) bzw. Mediatoren (Vermittlern).