Abschnitt 6 - 6 Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung
Werden an den Arbeitsplätzen die nachfolgend aufgeführten Staubvermeidungsmaßnahmen und/oder Schutzmaßnahmen genutzt, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot hinsichtlich der Expositionen gegenüber Quarz und Cristobalit umgesetzt ist. Der Beurteilungsmaßstab für Quarz wird eingehalten. Bei der Auswahl der Maßnahmen wurden die Anforderungen der TRGS 559 Nr. 4 berücksichtigt.
Die Schutzmaßnahmen sind ausreichend, wenn die Gerätetechnik nach dem Grundsatz DGUV Test "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Erfassungseinrichtungen und Absaugsystemen für Dentallaboratorien" GS-IFA-M 20, Ausgabe 12/2012 [15] positiv geprüft wurde. Die Schutzmaßnahmen sind auch dann ausreichend, wenn die Stäube am Arbeitsplatz erfasst und fortgeleitet und die Reinluft nach der Abscheidung nicht wieder in den Raum zurückgeführt wird (z. B. bei Abscheidung in einer Zentralanlage).
Folgende Schutzmaßnahmen sind erforderlich:
beim Einbetten
Verwendung staubarmer Einbettmassen
(i. d. R. auf der Verpackung als solche ausgewiesen)
Verwendung von Portionsbeuteln
Nutzung eines Vakuumrührgerätes
Staubarmes Einfüllen in das Rührgefäß durch Beachten der Herstellerhinweise und sauberes Arbeiten
Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches, mindestens jedoch einmal täglich, durch Feuchtreinigung oder Aufsaugen (geprüfter Entstauber, Prüfgrundsatz GSIFA-M 20)
beim Ausbetten
Anfeuchten der Form vor dem Ausbetten
Kann eine Staubfreisetzung nicht vermieden werden, müssen technische Schutzmaßnahmen angewendet werden, z. B. ein Einsatz von Absauganlagen (siehe Anhang 1, Tabelle 3) oder ein Anschluss an eine Zentralanlage, die jeweils dem Stand der Technik entsprechen
Bestimmungsgemäßer Betrieb der Absaugeinrichtungen
Regelmäßige Reinigung, Wartung und Prüfung der Wirksamkeit der Absaugtechnik entsprechend den Herstellervorgaben mit Dokumentation, mindestens jedoch jährlich
Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches, mindestens jedoch einmal täglich, durch Feuchtreinigung oder Aufsaugen
beim Strahlen
Bestimmungsgemäßer Betrieb der Strahleinrichtungen (Strahlbox) entsprechend den Herstellervorgaben
Regelmäßige Reinigung, Wartung und Prüfung der Strahleinrichtungen
Einsatz von Absauganlagen nach dem Stand der Technik (siehe Anhang 1, Tabelle 3) oder Anschluss an eine Zentralanlage, die dem Stand der Technik entspricht
Bestimmungsgemäßer Betrieb der Absaugeinrichtungen
Regelmäßige Reinigung, Wartung und Prüfung der Wirksamkeit der Absaugtechnik entsprechend den Herstellervorgaben mit Dokumentation, mindestens jedoch jährlich
Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches, mindestens jedoch einmal täglich, durch Feuchtreinigung oder Aufsaugen
Bei Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen sind keine weiteren Expositionsmessungen bei den Tätigkeiten Ein-, Ausbetten und Strahlen zahntechnischer Werkstücke notwendig.
Die Anwenderin oder der Anwender muss bei Änderungen im Arbeitsbereich oder bei Verfahrensänderungen sofort und ansonsten mindestens einmal jährlich die Aktualität dieser EGU überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung.
Literaturverzeichnis
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt.
Die zitierten Arbeitsschutzschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.
- [1]
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996;
Stand August 2015. Im Internet verfügbar unter http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeitsschutzgesetz.html
- [2]
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) vom 07. August 1996; Stand Juli 2017. Im Internet verfügbar unter http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sozialgesetzbuch-7-gesetzliche-unfallversicherung.html
- [3]
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 26. November 2010;
Stand März 2017. Im Internet verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/index.html
- [4]
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004;
Stand Oktober 2017. Im Internet verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html
- [5]
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 03. Februar 2015; Stand Oktober 2017. Im Internet verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index.html
- [6]
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008;
Stand November 2016. Im Internet verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html
- [7]
Technische Regel für Gefahrstoffe 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400).
Ausgabe Juli 2017. Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-400.html
- [8]
Technische Regel für Gefahrstoffe 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (TRGS 402). Ausgabe Februar 2010, Stand Oktober 2016. Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-402.html
- [9]
Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Stand April 2009. Im Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/Glossar/Glossar_node.html
- [10]
Technische Regel für Gefahrstoffe 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900).
Ausgabe Januar 2006. Stand Januar 2018. Im Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-900.html
- [11]
Technische Regel für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV (TRGS 906). Ausgabe Juli 2005; Stand März 2007. Im Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-906.html
- [12]
Begründung zum Beurteilungsmaßstab zu Quarz Im Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/900/Quarz.pdf
- [13]
IFA-Arbeitsmappe: Messung von Gefahrstoffen (Stand 2018).
- [14]
Technische Regel für Gefahrstoffe: Mineralischer Staub (TRGS 559). Ausgabe Februar 2010;
Stand September 2011. Im Internet verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-559.html
- [15]
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Absaugsystemen für Dental-Laboratorien - Prüfgrundsatz GS-IFA-M 20, Ausgabe 12/2012.