Abschnitt 5 TRD 320 - Berechnung gegen vorwiegend ruhende Innendruckbeanspruchung (1)
5.1. Höchstwerte der Beanspruchung können auftreten.
(1) in den Ecken,
(2) in der Mitte der Seitenfläche,
(3) im Steg zwischen zwei Ausschnitten, wobei je nach Anordnung der Ausschnitte die Berechnung für die mit I bis III im Bild 1 gekennzeichneten Stullen durchzuführen ist.
5.2. Entsprechend den Ausführungen unter Nummer 5.1 wird die Wanddicke ermittelt
(1) in den Ecken zu

(2) in der Mitte einer Seitenfläche zu

(3a) im Steg zwei Schnitten in der Mitte der Seitenfläche (Bild 1 Schnitt I-I) zu

(3b) in den schrägen Stegen (Bild 1 Schnitt II-II) zu

(3c) in den Stegen bei außermittigen Ausschnittreihen (Bild 1 Schnitt III-III) wobei t nicht größer als 0,5b sein darf, zu

5.3. Der Verschwächungsbeiwert beträgt für zwei benachbarte Ausschnitt I-I bzw. III-III

nach Bild 1 Schnitt II-II

und für einen Einzelausschnitt

5.4. Ergibt sich nach Gl. (9) bzw. (10) ein größerer Wert als nach Gl. (11), dann ist in die Gleichung (6) bis (8) statt vL nach Gl. (9) bzw. v nach Gl. (10) vA nach Gl. (11) einzusetzen.
5.5. Die Berechnungsbeiwerte BK, BW und BZ sind den Bildern 2, 3 und 4 zu entnehmen.