Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift
(DGUV Vorschrift 2 BG Verkehr)
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Stand der Vorschrift: 1. Januar 2011
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erstes Kapitel | |
Allgemeine Vorschriften | |
Geltungsbereich | 1 |
Bestellung | 2 |
Arbeitsmedizinische Fachkunde | 3 |
Sicherheitstechnische Fachkunde | 4 |
Bericht | 5 |
Zweites Kapitel | |
Übergangsbestimmungen | |
Übergangsbestimmungen | 6 |
Drittes Kapitel | |
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten | |
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten | 7 |
Anlagen | |
(zu § 2 Abs. 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten | Anlage 1 |
(zu § 2 Abs. 3) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten | Anlage 2 |
(zu § 2 Abs. 4) Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten | Anlage 3 |
(entfällt) | Anlage 4 |
(zu § 2) Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Anhang 11 |
(zu § 4) Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit | Anhang 21 |
(zu Anlage 2 Abschnitt 2) Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben | Anhang 31 |
(zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung | Anhang 41 |
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Anhang 5 |
Zuordnung der Gewerbezweige der BG Verkehr zu den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 | Anhang 6 |
Die Anhänge 1 bis 4 enthalten keine rechtsverbindlichen Regelungen.