Abschnitt 17.7 - 17.7 Hinweise zum Einsatz von Schwangeren und Stillenden
Schwangere dürfen nicht mit Röntgenchemikalien arbeiten, die als reproduktionstoxisch gekennzeichnet sind. Nach toxikologischer Bewertung ist eine Gefährdung schwangerer Frauen durch Borsäure und Dinatriumtetraborate nur oberhalb spezifischer Schwellenkonzentrationen im Produkt möglich.