Abschnitt B6.4 - Elektrische Ausrüstung von Arbeitsgruben
Arbeitsgruben gelten in der Regel als "feuchte und nasse Räume" im Sinne der VDE-Bestimmungen. Die elektrische Installation muss nach DIN VDE 0100 Teil 737 "Feuchte und nasse Bereiche und Räume; Anlagen im Freien" ausgeführt sein.
Eingebaute Leuchten müssen mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen und gegen mechanische Beschädigung geschützt sein, z.B. durch schlagfeste Kunststoffabdeckungen.
Handleuchten, die in Arbeitsgruben verwendet werden, müssen z.B. mit Schutzglas und Schutzkorb versehen sein.
Beleuchtung in der Arbeitsgrube - die eingebauten Leuchten entsprechen der Schutzart IP 54.