Abschnitt 9 - 9 Anhang
Regelwerke im Umgang mit Suchtmitteln Die Betriebs-/Dienstvereinbarung richtet sich nicht gegen Sucht im Allgemeinen, sie richtet sich gegen Sucht am Arbeitsplatz.
So kann z. B. eine Null-Promille-Regelung nicht zu einer Lösung des Alkoholproblems von Einzelnen führen, aber Klarheit schaffen und lässt alkoholkranke und alkoholgefährdete Beschäftigte eher auffallen.