Anhang 5 - Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung von Show- und Projektionslasern
Mit der folgenden Checkliste kann überprüft und dokumentiert werden, ob die wichtigsten Anforderungen an den Einsatz von Show- oder Projektionslasern beachtet wurden:
Nr.: | Checkpunkt | ja | nein | nicht anwendbar | Maßnahmen/Bemerkung |
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1. | Allgemeine Anforderungen | ||||
1.1 | Sind beim Umgang mit Show- oder Projektionslasern Anweisungen erteilt, wie die zugängliche Bestrahlung möglichst niedrig gehalten werden kann? | ||||
1.2 | Ist der Laser fest, unverrückbar eingebaut? | ||||
1.3 | Ist der Laser so eingebaut, dass er nur befugten Personen zugänglich ist? Falls der "Laserstrahl" bzw. die Laserstrahlung auch in den Zuschauerraum gelenkt wird, ist geprüft worden, ob die EGW auch unter allen vorhersehbaren Umständen eingehalten sind? | ||||
1.4 | Hat die verantwortliche Führungskraft (ggf. in Zusammenarbeit mit dem für die Einrichtung verantwortlichen LSB) die erforderlichen Schutzmaßnahmen schriftlich festgelegt? | ||||
1.5 | Ist eine Laserschutzbeauftragte bzw. ein Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV (bei Laser-Einrichtungen der Klasse 3R, 3B oder 4 gemäß DIN EN 60825-1:2008-05) bestellt worden? |
Nr.: | Checkpunkt | ja | nein | nicht anwendbar | Maßnahmen/Bemerkung |
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2. | Laser der Klassen 1, 1M, 2 oder 2M | ||||
2.1 | Können die Laser-Effekte mit Lasern der Klasse 1, 1M, 2, 2M durchgeführt werden? | ||||
2.2 | Werden der Strahlengang der Laser und die Reflexionen der Strahlen so gestaltet, dass diese nicht in die Augen der Beschäftigten und Besucher gelangen können? |
Nr.: | Checkpunkt | ja | nein | nicht anwendbar | Maßnahmen/Bemerkung |
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3. | Laser Klasse 3R, 3B und 4 | ||||
3.1 | Besitzt der Laser eine Einrichtung, mit der der Strahlaustritt jederzeit unterbrochen werden kann? | ||||
3.2 | Ist beim Einsatz von Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 eine Laserschutzbeauftragte bzw. ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt mit erfolgreichem Nachweis einer Ausbildung? | ||||
3.3 | Ist eine Strahlaufweitung nicht möglich: Sind die Strahlen durch Spiegel reflektiert so geführt, dass sie an allen Punkten des Raumes mindestens 2,5 m (besser 2,7 m) über den Ebenen verlaufen, auf denen sich Personen aufhalten? | ||||
3.4 | Ist Punkt 3.3 nicht möglich: Ist der "Laserstrahl" bzw. die Laserstrahlung durch feste Einrichtungen, z. B. Rohre so geführt, dass Personen nicht in den Strahlbereich gelangen können? | ||||
3.5 | Sind Spiegel, auch eine rotierende Spiegelkugel, fest und unverrückbar angebracht, um eine sichere Strahlführung zu garantieren? |
Nr.: | Checkpunkt | ja | nein | nicht anwendbar | Maßnahmen/Bemerkung |
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4. | Angemietete Laser-Einrichtungen | ||||
4.1 | Hat der Verleiher oder Hersteller schriftlich bestätigt, dass die Lasereinrichtung nach DIN EN 60825-1:(entsprechendes Datum) und DIN 56 912 ausgeführt ist? Ist klar, in welchen Bereichen die EGW überschritten werden (Augensicherheitsabstand, NOHD)? Empfehlung: Bei komplizierten Shows ist die Nachfrage nach der Berechnung und Überprüfung der Laserbereiche durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle oder einen Sachverständigen empfehlenswert. | ||||
4.2 | Hat der Verleiher eine Laserschutzbeauftragte bzw. einen Laserschutzbeauftragten bestellt und ist die Verantwortlichkeit klar geregelt? | ||||
4.3 | Hat die Laserschutzbeauftragte bzw. der Laserschutzbeauftragte die erforderlichen Schutzmaßnahmen veranlasst? | ||||
4.4 | Überwacht die Laserschutzbeauftragte bzw. der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb? Ständige Überwachung - Vertretungsregelung Anmerkung: Hier ist eine Überwachung gemeint, die in der Regel einmal täglich usw. erfolgen würde. Bei Showlaser und Eventveranstaltungen muss dagegen oft gemäß Gefährdungsbeurteilung eine ständige direkte Überwachung gewährleistet werden. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig der LSB sein, sondern kann auch zumindest für Pausenzeiten eine andere Person, die ausreichend eingewiesen und unterwiesen ist sein. |