Abschnitt C1.2 -
Reifen von Feuerwehrfahrzeugen
Reifenalter:
Reifen altern auf Grund physikalischer und chemischer Prozesse.
Die durch Alterung mögliche Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit gilt auch für nicht oder wenig gebrauchte Reifen.
Bei Feuerwehrfahrzeugen sollten die Reifen spätestens bei einem Reifenalter von zehn Jahren ersetzt werden, auch wenn die Laufleistung nur gering war.
Reserveräder sollten nach sechs Jahren Lagerung nur noch nach Pannen Verwendung finden und danach wieder getauscht werden.
Im Zweifelsfall Reifen von Fachwerkstätten beurteilen lassen.
Soweit zum Reifenalter länderspezifische oder regionale besondere Verwaltungsvorschriften erlassen wurden, sind diese anzuwenden.
Reifenschäden:
Schadhafte Fahrzeugreifen müssen ersetzt werden.
Die Sicherheit von Reifen wird z.B. beeinträchtigt durch:
übermäßigen Profilabrieb (Bremsplatten),
größere Profilausbrüche,
Schädigung des inneren Reifengefüges.
Schäden des inneren Reifengefüges sind von außen nicht feststellbar und können erst nach Jahren zur völligen Zerstörung des Reifens führen.
Reifenschäden können durch vorausschauendes Fahren und zurückhaltende Fahrweise vermieden werden. Deshalb:
unnötige Vollbremsungen vermeiden,
extreme Kurvenfahrten und Kurvenschleudern unterlassen,
möglichst nicht im spitzen Winkel über Bordsteine oder schnell über Kanten fahren.

Reifenschäden vermeiden: Möglichst nicht im spitzen Winkel über Bordsteine fahren!