Abschnitt 1 - Anwendungsbereich
1.1
Diese Information gibt Empfehlungen für die Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken. Sie gibt Hinweise auch für die Auswahl und Gestaltung von baulichen und technischen Einrichtungen in Wasserkraftwerken.
1.2
Diese Information findet auch Anwendung beim Einsatz von Fremdfirmen in Wasserkraftwerken.
1.3
Diese Information findet keine Anwendung auf
wasserkraftbetriebene Anlagen, die nicht der Stromerzeugung dienen
Schleusenanlagen.