Abschnitt 6.9 - 6.9 Foto- und Filmflüge
Foto- und Filmflüge sind Flüge, bei denen mittels Bildaufzeichnungsgeräten Aufnahmen als Bild oder Bildsequenz erstellt werden.
Zusätzliche Ausrüstungen
Zur Befestigung der Aufnahmegeräte am Hubschrauber kommen stabilisierende Einrichtungen zum Einsatz. Diese können mit luftfahrtrechtlichen Zulassungen versehen sein.
Flugbetrieb
Können die Bild- oder Bildsequenzaufnahmen nur bei geöffneter Tür stattfinden, muss der Hubschrauber dafür geeignet sein (Herstellerfreigabe). Zusätzliche Personen im Innenraum sind mit einsatzspezifischer persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) und Kommunikationseinrichtungen auszustatten.
Weitere Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.