Abschnitt 8.5 - 8.5 Maßnahmen gegen Absturz
An erhöhten Arbeitsplätzen müssen Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden, zum Beispiel durch Geländer, Auskleidungen von Bodenöffnungen und Anlagenbereichen. Um den Transport von Werkstücken nicht zu behindern, kann es aber erforderlich sein, auf Geländer teilweise oder sogar vollständig zu verzichten. In diesen Fällen muss die Absturzgefahr durch andere Maßnahmen verringert werden, zum Beispiel durch Vergrößerung der Standfläche, durch Fangnetze oder durch Holme als Warnung vor der Absturzkante.
Richten Sie für Instandhaltungs- und Entstörarbeiten sichere Zugänge und Standplätze ein.
Darüber hinaus muss der Standplatz in der Weise ausgeführt sein, dass Werkzeuge, Schrauben und Ähnliches abgelegt werden können, ohne vom Standplatz herunterzufallen.
Abb. 54
Netz als Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen
Verrutschsichere Einlegebretter für Werkzeugwechsel | |
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Sitzkissen | |
Öffnungen für Entsorgung Spaner |
Abb. 55
Eingerichteter Standplatz zum Werkzeugwechsel an einem Spaner