DGUV Information 205-034 - Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen

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Abschnitt 9 - 9 Unterweisung

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Evakuierung, Fluchtwege, Sammelstelle) nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" unterwiesen werden. Beim CO2-Feuerlöscher muss auf den Einsatzbereich und die Gefahren des Löschmittels in Räumen sowie auf das richtige Verhalten beim Löschen hingewiesen werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Des Weiteren müssen im Betrieb eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Nähere Informationen sind in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" beschrieben.

Neben dem theoretischen Teil muss auch die Anwendung von Feuerlöschern im Rahmen von Löschübungen geübt werden. Es empfiehlt sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren sowie bei wesentlichen betrieblichen Änderungen zu wiederholen.