Abschnitt 24 - Zu § 14 Abs. 3:
Bei mobilen Einrichtungen wird die automatische Übertragung der ermittelten Werte in der Regel nicht möglich sein. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die ermittelten Werte regelmäßig, gegebenenfalls fernmündlich der Schichtleitung mitgeteilt werden.