BGHM-I 105 - Jugendliche

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Abschnitt 5 - 5 Elektrische Betriebsmittel

Achtung! Lebensgefahr

Hier geht es um das sichere Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die sowohl ortsfest als auch ortsveränderlich sein können. Mängel und unsachgemäße Benutzung bedeuten hier: Lebensgefahr! Zu den elektrischen Betriebsmitteln gehören: Handschleifmaschinen, Bohrmaschinen und sonstige Elektrowerkzeuge, aber auch Anschluss-Verlängerungsleitungen mit ihren Steckvorrichtungen.

Vor Einsatz prüfen

Elektrowerkzeuge, elektrische Geräte, Handlampen sind vor jeder Benutzung auf offenkundige Mängel, wie Schäden an Steckern und Zuleitungen, Gehäuseschäden, zu prüfen. Fehlerhafte Geräte gehen nicht in Betrieb.

Mängel sofort melden

Stellt sich erst während des Maschineneinsatzes heraus, dass ein Mangel vorliegt, wird das Gerät abgeschaltet und die Vorgesetzten werden darüber informiert.

Reparaturen nur durch Elektrofachkraft

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geändert und instand gehalten werden.

Der Tipp: Steckverbindungen nicht durch Ziehen an der Anschlussleitung lösen. Leitungen nie zur Stolperfalle werden lassen. Leitungen auf Fahrwegen müssen gegen Schäden durch Überfahren geschützt werden. Schutzgläser an Handlampen nicht entfernen; zerbrochene Gläser ersetzen lassen.

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