Abschnitt 4.1 - 4
Gefahrstoffexposition
4.1
Gefahrstoffe
Beim Kaltfräsen können die im Straßenbaumaterial verwendeten Gesteine zerkleinert werden, dadurch können E-Staub, A-Staub, Quarzstaub und Asbestfasern (wenn mineralische Rohstoffe mit natürlichem Asbestgehalt verwendet wurden) freigesetzt werden. Messwerte aus den letzten Jahren zeigen, dass die Bediener und das Bodenpersonal von Standard-Fräsmaschinen Expositionen über den Grenzwerten ausgesetzt sein können.
Siehe Götz,M.; Mattenklo, M.: Staubexposition beim Fräsen von Straßenbelägen - Sachstandsbericht.
4.1.1
E-Staub
Der Arbeitsplatzgrenzwert der einatembaren Fraktion beträgt nach TRGS 90010 mg/m3.
4.1.2
A-Staub
Der Arbeitsplatzgrenzwert der alveolengängigen Fraktion beträgt nach TRGS 9003 mg/m3.
Siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".
4.1.3
Quarzstaub
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid (Quarzstaub) ausgesetzt sind, wurden in die TRGS 906 aufgenommen. Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung so auszulegen, dass die Belastung entsprechend dem Stand der Technik minimiert wird (BGI 5047).
Siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV", BG-Information "Mineralischer Staub" (BGI 5047).
4.1.4
Asbest
Straßenfräsarbeiten unterliegen der TRGS 517, in der kein Grenzwert genannt wird. Hier wird zur Beurteilung der Exposition der Beschäftigten das für die Überwachung von Arbeitsplätzen nach BGI 505-46 geeignete Verfahren mit einer Nachweisgrenze von 15000 F/m3 zugrunde gelegt.
Siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen", BG-Information "Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren" (BGI 505-46).