Abschnitt 3 TRD 201 - Bewertung von Schweißnähten (1)
3.1 Bei der Berechnung von zugbeanspruchten Dampfkesselteilen dürfen Schweißnähte, die den Voraussetzungen der Abschnitte 1 und 2 entsprechen, im allgemeinen bis zu vN = 0,8 bewertet werden.
3.2 Eine Höherbewertung bis vN = 1,0 ist möglich, wenn an den fertigen Bauteilen eine Arbeitsprüfung nach TRD 201 Anlage 3 mit Erfolg durchgeführt worden ist und der Sachverständige keinen Einwand erhebt.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)