Abschnitt 5.6 - 5.6 Ausbildungsbescheinigung
Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss einen Fachkundenachweis (Zertifikat) der Ausbildungseinrichtung. Dieser soll mindestens beinhalten:
Vor- und Zuname
Information zum Aufbau des Lehrgangs, insbesondere dessen Gliederung in verschiedene Lernphasen und deren Dauer/Umfang
Hinweis auf Einhaltung dieser DGUV Information
Ausbildungsträger
Ausstellungsdatum
Hinweis | |
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"Eine Bestellung wird erst nach der Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten wirksam." |