Abschnitt 3.1 - 3 Sicher arbeiten mit der Innenlader-Palette
3.1 Mit Physik geht alles besser
Zum besseren Verständnis werden einige physikalische Begriffe erläutert, von denen die Standsicherheit einer IP abhängt.
Die Masse eines Körpers wird in Kilogramm (kg) gemessen, allgemein wird der Begriff "Gewicht" dafür benutzt.
Die Gewichtskraft FG eines Körpers wirkt Richtung Erde und ist abhängig von seiner Masse. Kraft wird in der Maßeinheit "Newton" (N) gemessen.
Der Schwerpunkt eines Körpers ist der Punkt des Körpers, an dem die Gewichtskraft wirkt. Er wird durch das Schwerpunktsymbol gekennzeichnet (Abb. 6)
Abb. 6:
Schwerpunktsymbol
Auf einer schiefen Ebene (geneigtem Untergrund) kann die Gewichtskraft in die Bestandteile Hangabtriebskraft FH und Normalkraft FN zerlegt werden:
Als Hangabtriebskraft wird derjenige Anteil der Gewichtskraft eines Körpers bezeichnet, der ihn auf einer schiefen Ebene bergab zieht (Abb. 7)
Die Normalkraft eines Körpers wirkt senkrecht (90 °) auf den Untergrund.
Beispielhafte Werte zur Veranschaulichung der Hangabtriebskraft:
5° Neigung: ca. 9 % der Gewichtskraft wirken als Hangabtriebskraft
10° Neigung: ca. 17 % der Gewichtskraft wirken als Hangabtriebskraft
15° Neigung: ca. 25 % der Gewichtskraft wirken als Hangabtriebskraft
Abb. 7: Wirkung von Hangabtriebskraft (FH) und Normalkraft (FN) auf schiefer Ebene
Von einem Moment (auch Drehmoment) spricht man, wenn Kraft über einen Hebelarm einwirkt.
Ein Kippmoment (Mk) bewirkt das Kippen eines Körpers: MK = FH x h (Abb. 8)
Ein Standmoment (MSt) wirkt dem Kippen eines Körpers entgegen: MSt = FN x s (Abb. 8)
s: Stützweite; Hebelarm des Standmomentes MSt= FNx s
h: Schwerpunkthöhe; Hebelarm des Kippmomentes MK= FHx h
Abb. 8: Bildung von Standmoment und Kippmoment auf schiefer Ebene
Standsicherheit ist gegeben, wenn das Standmoment eines Körpers um ein festgelegtes Vielfaches (Standsicherheitsfaktor) größer ist als die Summe der Kippmomente. Hinweis: Für Lagereinrichtungen wird ein Standsicherheitsfaktor von mindestens 2,0 gefordert. | |
DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" |