Abschnitt 3.8 - 3.8 Bericht über die Begutachtung
Das Unternehmen erhält einen Bericht über die Begutachtung. Dieser enthält folgende Angaben:
Termin der Begutachtung und genaue Angaben zum Unternehmen
Beteiligte Personen
Hinweis, dass die Begutachtung nach diesen Rahmenbedingungen durchgeführt wurde
Angabe der Referenzdokumente (Handlungshilfe der UV-Träger, Nationaler Leitfaden) anhand derer die Begutachtung durchgeführt wurde
Positive Feststellungen
Feststellungen von Abweichungen, die einer Bescheinigung ggf. noch entgegenstehen
Fähigkeit zur Erfüllung der unternehmensbezogenen Zielsetzungen, insbesondere der Funktionsfähigkeit der kontinuierlichen Verbesserungsprozesse
Abschließende Beurteilung mit Angabe von Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen
Abgestimmte Termine für die Korrektur der festgestellten Abweichungen
Hinweis auf den Fokus der Wiederholungsbegutachtung (siehe 3.11)
Der Bericht wird von der Begutachterin oder dem Begutachter bzw. von der Leitung des Begutachtungsteams unterzeichnet.