Abschnitt 5.7 - 5.7 Fahrerassistenzsysteme
Fahrerassistenzsysteme sind u. a. Einrichtungen, die die Fahrerin oder den Fahrer beim Rückwärtsfahren unterstützen. Sie bestehen üblicherweise aus Kamera und Monitor sowie einer automatischen Überwachungseinrichtung des Gefahrenbereiches. Idealerweise sollten diese Systeme in der Lage sein, das Fahrzeug bei Kollisionsgefahr zu stoppen.
Derzeit existierende Fahrerassistenzsysteme wie z. B. Kamera-Monitor-Systeme oder Sensorsysteme erhöhen die Sicherheit. Sie dienen bisher jedoch der Überwachung von Tätigkeiten an der Schüttung oder der genauen Fahrzeugpositionierung.
Der DGUV-Prüfgrundsatz für Rückfahrassistenzsysteme (GS-VL-40) beschreibt funktionale und technische Mindestanforderungen, die an Rückfahrassistenzsysteme gestellt werden. Er sollte als Grundlage für die Beschaffung von Rückfahrassistenzsystemen dienen.
Literatur
1.
Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln
Bezugsquelle:
Buchhandel und Internet: z. B. www.gesetze-im-internet.de
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
2.
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
DGUV Vorschrift 43 und 44 "Müllbeseitigung" (bei einzelnen Unfallversicherungsträgern zurückgezogen)
DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"
DGUV Regel 114-601 "Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung"
3.
Weiterführende Informationen
GS-VL-40, Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge (www.dguv.de » webcode: d14904)
Anhang 1 Grundregeln bei der Tourenplanung
Anhang 2 Muster für die Erfassung von ungeeigneten Verkehrswegen bei der Abfallsammlung
Anhang 3 Musterbetriebsanweisung für das Rückwärtsfahren
Anhang 4 Mustervereinbarung zum Befahren von Privatstraßen und Privatgrundstücken