Abschnitt 8.4 - Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Vogelkot
Arbeitsbereiche in Wasserkraftwerken können durch Vogelkot, -federn und Parasiten verschmutzt sein. Bei Tätigkeiten in diesen Bereichen, z.B. Reinigungsarbeiten, können sich Gesundheitsgefahren ergeben.
Zur Durchführung von Tätigkeiten siehe u.a. Information "Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot" (BGI 892).