Warnblinkanlage schon beim Ausrollen des Fahrzeugs einschalten und dann eingeschaltet
lassen
Fahrzeug an den äußersten rechten Fahrbahnrand bzw. - wenn möglich - ganz oder teilweise auf die Bankette stellen
Lenkung zum Fahrbahnrand hin einschlagen, bei rechts abgestelltem Fahrzeug Lenkung
nach rechts
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Standlicht einschalten
Warnweste anziehen
Alle Insassen (ausgenommen Fahrgäste im Omnibus) sollen aussteigen und sich abseits der Fahrbahn/hinter der Schutzplanke aufhalten
Warndreieck und - soweit das Fahrzeug damit ausgerüstet ist - andere Warneinrichtungen (Warnleuchte, tragbare Blinkleuchte) in ausreichender Entfernung aufstellen; die Entfernung ist im Wesentlichen abhängig von der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs und eventuellen Sichteinschränkungen (z. B. Kurve, Kuppe):
bei schnellem Verkehr in einer Entfernung von ca. 100 m,
auf Autobahnen in einer Entfernung von mindestens 150 m bis 400 m, ausreichend weit vor einer Kurve bzw. Kuppe.
Wege nach Möglichkeit abseits der Fahrbahn/hinter der Schutzplanke zurücklegen; falls nicht möglich: am äußersten Fahrbahnrand gehen mit Blickrichtung stets zum fließenden Verkehr
Hilfe über Notrufsäule oder Mobiltelefon herbeirufen
Präzise Angaben machen; siehe hierzu auch Anhang 1 "Informationsaufnahme für die Pannenhilfe/Unfallhilfe"
Keinesfalls die Fahrbahn betreten, solange der Verkehr noch fließt