Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen",
hier: Atemwegsreizende (chemischirritative und chemischtoxische) Arbeitsstoffe
(BGI 504-23i)
Stand der Vorschrift: Mai 2002
Diese Schrift wurde zurückgezogen.