Anlage 4 TRB 505
Muster (Nicht ausgerüstete Behälter) | ||
---|---|---|
Firmenbezeichnung | ||
Herstellerbescheinigung über die Übereinstimmung des Druckbehälters mit dem geprüften Baumuster und über die Druckprüfung nach § 9 Abs. 5 DruckbehV |
Der Druckbehälter mit den nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschild
Hersteller/Lieferer: Herstellerzeichen: Herstell-Nr.: Herstelljahr | |||
---|---|---|---|
-Raum | -Raum | -Raum | |
Zulässiger Betriebsüberdruck bar | |||
Inhalt l | |||
Zulässige Betriebstemperatur °C | |||
Baumusterkennzeichen ZU |
nach Zeichnung Nr. Datum:
für den Verwendungszweck:
stimmt mit dem geprüften Baumuster bzw. mit der entsprechenden Größe und Ausführung der geprüften Baureihe überein.
Für die in Zeichnung Nr. angeführten Werkstoffe liegen Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen vor, soweit diese nicht beigefügt sind (1))
Die Druckprüfung wurde am wie folgt durchgeführt:
-Raum | -Raum | -Raum | |
---|---|---|---|
Prüfdruck bar | |||
Druckprüfmittel |
Bei der Druckprüfung war der Druckbehälter dicht. Er zeigte keine sicherheitstechnisch bedenklichen Verformungen.
Prüfzeichen:
Bemerkungen für den Betreiber:
Die Ausrüstung wurde nicht geprüft.
Die Abnahmeprüfung/Prüfung der Aufstellung (1)) (§ 9 Abs. 1 und Abs. 5, Satz 2 DruckbehV) durch den Sachverständigen/Sachkundigen (1)) ist noch erforderlich.
Der Druckbehälter unterliegt nach § 10 Abs. 1 und 2 bzw. § 12 DruckbehV wiederkehrenden Prüfungen.
Anlagen:
Abdruck der registrierten Baumusterprüfbescheinigung
Zeichnung(en)
Bescheinigung(en) über Werkstoffprüfungen (1))
Ort/Datum
Hersteller
Stempel/Unterschrift