Abschnitt 2.1 - 2 Gefährdungsbeurteilung
2.1 Allgemeine Aspekte
Während einer Brandbekämpfung, technischen Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute vielen unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt sein. Diese sind möglichst ganz auszuschalten oder zumindest auf ein vertretbares Risiko zu verringern.
Hierzu müssen:
die möglicherweise vorhandenen Gefahren,
die Wahrscheinlichkeit, dass Feuerwehreinsatzkräfte ihnen ausgesetzt sind sowie
die möglichen Folgen einer solchen Exposition
ermittelt werden. Diese drei Schritte werden auch unter dem Begriff der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst.