Abschnitt 9 - 9 Erste Hilfe
Die Grundpflichten zur Ersten Hilfe ergeben sich aus § 10 ArbSchG und § 25 ff der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).
Die Grundpflichten zur Ersten Hilfe ergeben sich aus § 10 ArbSchG und § 25 ff der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).