Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB (RAB 01)
Stand: Januar 2001 (BArbBl. 1/2001 S. 77)
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.