DGUV Information 203-048 - Betrieb von Kabelmesswagen

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Betrieb von Kabelmesswagen
(bisher: BGI 5191)

BG Energie Textil Elektro

Stand der Vorschrift: September 2009

Vorwort

In der vorliegenden Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) werden die Anforderungen an das Betreiben von Kabelmesswagen erläutert.

Sie soll den Unternehmer bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützen und gibt dem betrieblichen Praktiker Hilfestellung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen 2
Kabelmesswagen2.1
Nichtstationäre Prüfanlage2.2
Anschlussleitungen2.3
Anschlussstellen2.4
Abgrenzungen2.5
Prüfobjekt2.6
Errichten2.7
Betreiben2.8
Prüfung2.9
Elektrofachkraft2.10
Elektrotechnisch unterwiesene Person2.11
Arbeitsverantwortlicher2.12
Anlagenverantwortlicher2.13
Aufgaben des Arbeitgebers, Beurteilung der Arbeitsbedingungen3
Auswahl und Qualifizierung des Prüfpersonals3.1
Arbeitsorganisation3.2
Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)3.3
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)3.4
Erste Hilfe3.5
Betriebsanweisungen3.6
Prüfungen3.7
Anwendung der StVO auf Kabelmesswagen, SonderrechteAnhang 1
Beispiele zum Aufstellen des KabelmesswagensAnhang 2
Anschlussvarianten für KabelmesswagenAnhang 3
GefährdungsbeurteilungAnhang 4
Beispiele für Organisatorische Hilfsmittel, Formulare, KennzeichnungAnhang 5
Abgrenzung, ÜberwachungAnhang 6
Vorschriften und RegelnAnhang 7