Abschnitt 8.1 - 8.1 Auswahl der Prüferinnen bzw. Prüfer
Für die Organisation der Prüfungen sind die Unternehmer verantwortlich. Die Aufgabe kann auf nachgeordnete Vorgesetzte delegiert werden. Die Prüfungen müssen von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Unternehmer beauftragen Personen, die die Anforderungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung erfüllen. Diese Personen können aus dem eigenen Unternehmen (z. B. Werkstattmeister), dem Herstellerbetrieb oder von einem qualifizierten Dienstleister kommen und müssen entsprechend fachkundig sein.
Die zur Prüfung befähigte Person ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben.
Unternehmer sind für die Auswahl und Beauftragung der zur Prüfung befähigten Person verantwortlich und müssen deren Qualifikation, Fachwissen und Arbeitsweise kontrollieren.