Abschnitt 2.6 - 2.6 Arbeitsmittel
Arbeitsmittel kommen in Verbindung mit einem Gesamtsicherungskonzept zum Einsatz. In Abhängigkeit von der Anzahl der ständig anwesenden Versicherten, den örtlichen Gegebenheiten und den Bargeldgeschäften kann ein Kassensicherungskonzept unter Auswahl einer oder mehrerer der nachstehenden Sicherungen das Schutzziel erfüllen:
durchschusshemmende Abtrennungen
kraftbetriebene Sicherungen
durchbruchhemmende Abtrennungen
zentrale Geldversorgungseinrichtungen
Banknotenautomaten
Je nach Art der vorgesehenen Sicherung können z. B. zusätzlich erforderlich sein:
Wertschutzschränke und Wertschutzräume
Abwurfbehältnisse, Schleusenwertschutzschränke und Depositsysteme Zeitverschlussbehältnisse
biometrische Erkennungssysteme oder Vereinzelungssysteme
Die Absicherung von Türen und Fenstern ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gegebenenfalls zusätzlich erforderlich.
Darüber hinaus eignen sich zum Anreizabbau auch der Einsatz von
Einbruchmeldeanlagen für die Wertesicherung,
Einbruchmeldeanlagen zur Überwachung der allgemeinen Geschäftsräume,
Wach- und Sicherungspersonal zur Bewachung der Geschäftsstelle,
Registriergeld
bei allen Sicherungen nach §§ 11 bis 17 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" im griffbereiten Bargeldbestand,
im Nebenbestand bei beschäftigtenbedienten Banknotenautomaten nach § 18 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen",
im Hintergrundbestand.