Abschnitt 3 - 3 Begriffsbestimmungen
Begriffe werden so verwendet, wie sie im Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung und der Gefahrstoffverordnung [8] bestimmt sind. Zusätzliche Begriffsdefinitionen sind im Folgenden beschrieben:
95 %-Wert und 50 %-Wert:
Statistischer Wert, der von einem bestimmten Prozentsatz der Messergebnisse einer Stichprobe unterschritten wird. Der 95 %-Wert gibt den Konzentrationswert an, unterhalb dessen 95 % aller Messwerte eines Kollektivs liegen. Der 50 %-Wert gibt den Konzentrationswert an, unterhalb dessen 50 % aller Messwerte eines Kollektivs liegen.