Abschnitt 6.4 - 6.4 Gipskartonplatten
Ausstattungsbauten im Trockenbauverfahren mit Gipskartonbauplatten und metallischem Unterbau sind aus Sicht des Brandschutzes unproblematisch. Gipskartonbauplatten sind als mindestens schwerentflammbar und auch als nichtbrennbar klassifiziert erhältlich.