DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 3.13 - 3.13 Pneumatische Einrichtungen

Bei pneumatischen Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass

  • Schlauchleitungen nicht auf Zug, Torsion oder Stauchung beansprucht sind,

  • Schlauchleitungen gegen vibrationsbedingte Beschädigungen gesichert sind,

  • eine Überlastung der Pneumatikanlage durch ein Druckregel- bzw. Druckbegrenzungsventil vermieden wird,

  • Schlauchleitungen nicht überlackiert sind,

  • Schalldämpfer in Abluftöffnungen verwendet werden, um den durch die ausströmende Luft verursachten Schalldruckpegel niedrig zu halten.

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Abb. 13 Seitliche Anschläge

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Abb. 14 Vordere Anschläge und Verriegelung