Abschnitt 3.13 - 3.13 Pneumatische Einrichtungen
Bei pneumatischen Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass
Schlauchleitungen nicht auf Zug, Torsion oder Stauchung beansprucht sind,
Schlauchleitungen gegen vibrationsbedingte Beschädigungen gesichert sind,
eine Überlastung der Pneumatikanlage durch ein Druckregel- bzw. Druckbegrenzungsventil vermieden wird,
Schlauchleitungen nicht überlackiert sind,
Schalldämpfer in Abluftöffnungen verwendet werden, um den durch die ausströmende Luft verursachten Schalldruckpegel niedrig zu halten.
Abb. 13 Seitliche Anschläge
Abb. 14 Vordere Anschläge und Verriegelung