Abschnitt 1 - Rechtsvorschriften
Gemäß Punkt 7.1 Abs. 1 der TRBA/TRGS 406 hat der Arbeitgeber die atemwegssensibilisierende Wirkung von Arbeitsstoffen im Rahmen der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung des Betriebsarztes und der arbeitsmedizinischen Betreuung von Beschäftigten, die Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausüben, besonders zu beachten.