Abschnitt 93 - Zu § 54 Abs. 1:
Einbauten zur Sicherung gegen Hereinbrechen des Gebirges sind z.B.:
Verrohrung,
Verbau,
Stahlbogen mit Verzugsblechen,
Felsanker,
Spritzbetonschalen.
Steife und halbfeste bindige Böden siehe DIN 4124 "Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten".