Abschnitt 5.25 - 5.25 Arbeiten an Submunition
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Submunition nur "unter Sicherheit" aus ihrem konstruktiven Verband gelöst wird. Abweichungen sind nur zulässig, wenn zu dem zu bearbeitenden Typ durch eine Verantwortliche Person festgestellt und dokumentiert wird, daß durch diesen Arbeitsschritt die Zünder der Submunition nicht automatisch entsichert werden können.