Abschnitt 8 - Unterweisungen und Betriebsanweisungen
Die Betriebsanweisung wird auf Basis der Betriebsanleitung des Herstellers erstellt. Sie muss gut sichtbar im Betrieb ausgehängt sein.
Die Beschäftigten sind auf Grundlage der Betriebsanleitung des Herstellers im sachgerechten Umgang mit dem Transferwagen zu unterweisen.
Auf Basis dieser Betriebsanleitung ist eine Betriebsanweisung mit Hinweisen zum Umgang mit der Transferwagenanlage und besonders dem Personenschutzsystem zu erstellen. Hier ist insbesondere auf das Verhalten bei Störungen oder dem Auftreten von Defekten an der Sicherheitseinrichtung hinzuweisen. Zusätzlich ist auf die ordnungsgemäße Benutzung der zulässigen Verkehrswege und Übergänge aufmerksam zu machen.
Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
Inhalt und Durchführung der Unterweisung sind zu dokumentieren.
Weitere Informationen
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§ 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift A1)