ASR 18/1-3 - Arbeitsstätten-RL 18/1-3

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Fahrtreppen und Fahrsteige (ASR 18/1-3)
Zu § 18 Abs. 1 bis 3 der Arbeitsstättenverordnung *)(1)

Vom 14. April 1977 (ArbSch 5/1977 S. 99)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 22. Dezember 1980 (BArbBl. 3/1981 S. 68)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Allgemeines zur sicheren Benutzbarkeit2
Sicherung von Quetsch- und Scherstellen3
Schalteinrichtungen4

Diese ASR stützt sich auf Abschnitt 4 (Bau- und Ausrüstung) und Anhang 1 (Regelwerte für Fahrtreppen und Fahrsteigen) der "Richtlinien für Fahrtreppen und Fahrsteige" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Nr. ZH 1/484) Ausgabe 2/1977.

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.