Abschnitt 4.3 BGI/GUV-I 8627 - 4.3 Prüfung von Ketten, Schäkeln und Lasthaken
An Rundstahlketten ist zu prüfen:
Bruch eines Kettengliedes,
Anrisse oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben,
Verformung eines Kettengliedes
An Lasthaken ist zu prüfen:
Anrisse, insbesondere Querrisse im Schaft, Hals oder Hakenmaul,
grobe Verformungen im Hakenmaul, z.B. Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10 %,
Abnutzung im Hakenmaul (Steghöhe) um mehr als 5 %.
Vgl. Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500),
Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"