Anhang 4 - Unterweisungen und Einsatzbesprechungen
Unterweisungen
Um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei allen Tätigkeiten im Unternehmen zu gewährleisten und wenn möglich zu verbessern, besteht die Notwendigkeit, Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung gibt es jedoch weitere Gründe, die regelmäßige und verständliche Unterweisungen notwendig machen.
Das sind u.a.:
Unterweisungen helfen, Unfälle zu vermeiden und damit Leid für betroffene Beschäftigte und unnötige Kosten für das Unternehmen abzuwenden.
Die Beschäftigten erkennen, dass der Unternehmer sich um die Sicherheit bei der Arbeit kümmert.
Ein störungsfreier Arbeitsablauf wird ermöglicht.
Das Ziel von Unterweisungen ist es, sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Das ist ohne Wissen um Gefahren und notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich. Das notwendige Wissen, Können und auch Wollen entsteht nicht von selbst, es muss vermittelt werden.
Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit oder bei Übertragung einer neuen Aufgabe, umfassende Unterweisung zu allen auftretenden Gefährdungen, Belastungen und deren Abwendung
regelmäßige Wiederholungen mindestens einmal jährlich
je nach Art und Umfang der Gefährdungen und Belastungen häufiger als jährlich
nach besonderen Ereignissen und schweren Unfällen
bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Einsatz in Lärmbereichen)
beim Umgang mit Gefahrstoffen
bei festgestelltem sicherheits- oder gesundheitswidrigem Verhalten
Wer muss unterweisen?
Der Unternehmer oder andere Vorgesetzte aus dem Unternehmen sind dazu verpflichtet. Bei Notwendigkeit können weitere Personen (z. B. Einsatzleiter) beteiligt werden.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, elektronische Medien als Hilfsmittel im Rahmen von Unterweisungen zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass die Unterweisungsinhalte individuell und arbeitsplatzspezifisch zur Verfügung stehen. Es muss jederzeit die Möglichkeit bestehen, dass sich der Versicherte an einen Unterweisenden wenden kann. Nach Beendigung der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln sollte eine Verständnisprüfung erfolgen.
Planung und Durchführung der Unterweisung
Unterweisungsziele setzen (Auswahl von Themen)
Informationsmaterial zusammenstellen (z. B. Unterweisungskarten)
Dauer der Unterweisung festlegen (max. eine Stunde)
Gruppengröße bestimmen (bei praktischen Übungen max. 8 Personen)
Zeitfenster festlegen (die Aufmerksamkeit der Teilnehmer ist am Vormittag höher als am Nachmittag)
Ort der Veranstaltung auswählen (evtl. auch direkt am Arbeitsplatz)
Wissensstand aller Teilnehmer beachten (keine Über- oder Unterforderungen)
Unterweisungstermin festlegen und rechtzeitig bekanntgeben
Teilnehmer einbeziehen (aktive Teilnahme, Fragen und Diskussionen)
praktische Übungen durchführen (Unterrichten und Anweisen)
Inhalte der Unterweisung zusammenfassen
Dokumentation erstellen
Erfolg der Unterweisung kontrollieren
Einsatzbesprechungen
Bei Einsätzen mit Hubschraubern sind immer mehrere Personen an unterschiedlichen Orten beteiligt. Es gilt sicherzustellen, dass alle Beteiligten nicht nur ihre Arbeitsaufgabe kennen, sondern auch über den gesamten Ablauf des Einsatzes informiert sind. Gleichzeitig sind einsatzspezifische Sicherheitsoptionen unumgänglich, damit in kritischen Situationen koordiniert und sicher gehandelt werden kann. Ein "Briefing" vor dem Einsatz ist daher unabdingbar.
Inhalte der Einsatzbesprechung
Die Einsatzbesprechung erfolgt unmittelbar vor Beginn des Einsatzes. Sie sollte grundsätzlich vom Einsatzleiter oder Hubschrauberführer unter Beteiligung eines erfahrenen Flughelfers durchgeführt werden.
Die Einsatzbesprechung dient nicht der eigentlichen Ausbildung oder Arbeitseinweisung der Beschäftigten. Das muss bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt im Unternehmen erfolgen.
Sie soll:
Orientierung und Überblick geben zur vorliegenden Arbeitsaufgabe und -situation (Verhältnisse, Bedingungen und Besonderheiten)
Informationen über die konkrete Arbeitsausführung (Platzgestaltung und Ablauf) geben
Koordination der verschiedenen Abläufe (u.a. am Lastaufnahme- und Lastablageplatz) ermöglichen
zum Erteilen klarer Anweisungen dienen
zur Erinnerung an bereits abgesprochene grundlegende Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln dienen
spezielle, nur für den einzelnen Einsatz notwendige Absprachen ermöglichen
Themenauswahl für die Einsatzbesprechung am Beispiel "Holzlogging"
Was beinhaltet der Auftrag?
Holzmenge und Holzart, Sortiment
mögliche Gewichte des zu transportierenden Gutes
Zustand des Holzes und Trocknungsgrad
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Wo wird der Auftrag geflogen/erledigt?
Außenstation: Anflug, Landeplatz, Tankplatz, Art des Tankens, vorhandene Betriebsstoffe, Parkplatzsituation, Materialien, Lastaufnahme- und Anschlagmittel, Rückzugsraum für Dritte, Notlandeplätze, Gefahrensignale, Verkehrs- und Zutrittsregelungen
Lastaufnahmeort: Lage des Holzschlages, Umgebungsverhältnisse, mögliche Zugänge für Personen, Gefahrenstellen, Arbeitsbeginn und Arbeitsrichtung, Anflugrichtung, Abflugrichtung, Sicherheitsraum für Flughelfer, Ort für Notabwurf
Lastablageort: Anflugrichtung, Lastablageort und Richtung, Sicherheitsraum für Flughelfer, Wenderaum, Anschlagmitteldepot
Flugweg: Flughindernisse, Ausweichstrecken, Risiken für/durch die Umgebung, notwendige Sicherheitsmaßnahmen
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Wer fliegt den Auftrag?
Beteiligte: Namen und Telefonnummern, Funktionen, Aufgaben, Kompetenzen, Pflichten, wer macht was und wie, Gruppenbildung, Zusammenarbeit mit Fremdunternehmen, Koordination der Arbeiten
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Wie wird der Auftrag realisiert?
Arbeitsorganisation: konkreter Arbeitsablauf, Lastenkollektive, Anschlagtechniken, Anzahl Rotationen, Tankstopps, Pausen, Verpflegung, Kommunikation, Funkverbindung, Kommandos, Handzeichen
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Wann wird der Auftrag realisiert?
voraussichtliche Dauer: geplanter Beginn und Ende des Auftrages, zeitlicher Ablauf, Rotationszeiten, Witterungsentwicklung
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Besondere Maßnahmen bei der Realisierung?
Unfallgefahren: besondere Sicherheitsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Verhalten rund um den Hubschrauber, Ordnung, Arbeitsdisziplin, Funkdisziplin, Notfälle, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material
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Nach dem Einsatz - Debriefing
Ein wichtiger Bestandteil der Flug- bzw. Auftragsnachbereitung ist das Debriefing. Bei komplexen Einsätzen kann das Debriefing einen erheblichen Zeitanteil beanspruchen.
Hier sollen sowohl positive als auch negative Erkenntnisse bzw. Abläufe während des absolvierten Einsatzes besprochen und ausgewertet werden. Ziel ist es, sichere Abläufe wiederholungsfähig zu machen und aufgetretene Probleme, Unsicherheiten und Gefährdungen zu analysieren. Nach dem Erkennen von Ursachen müssen Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die folgenden Aufträge festgelegt werden (Prinzip Gefährdungsbeurteilung).