Abschnitt 4.2 - 4.2 Notfallmaßnahmen
Unternehmen müssen Notfallmaßnahmen organisieren und Pläne erstellen, um gegen Brände, Explosionen, unkontrolliertes Austreten von Stoffen und sonstige gefährliche Störungen des Betriebsablaufs gerüstet zu sein. Zu diesen Maßnahmen gehören:
Ein Alarmplan
Ein Flucht- und Rettungsplan
Ein Notfallplan für unerwartete Situationen (z. B. Amoklauf )
Regelungen zum Brandschutz (z. B. Brandschutzordnung, Ausstattung des Unternehmens mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen sowie Unterweisung und Übung einer ausreichenden Anzahl Beschäftigter im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Praxis-Check |
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Während eines Probealarms können Sicherheitsbeauftragte sehr gut feststellen, ob die Evakuierung von Beschäftigten, Betriebsfremden und Personen mit eingeschränkter Mobilität funktioniert. |